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Zigarettenverkauf an 6-jährigen

Verfasst: 17.07.2011, 15:07
von Swissair72
wie kann juristisch gegen den Verkäufer vorgegangen werden?

Verfasst: 18.07.2011, 19:39
von Officer01
Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes erstatten!

Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche ist im Jugendschutzgesetz geregelt. Die Jugendschutzgesetze sind Landesgesetze, das heißt Sie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Am Beispiel vom Bundesland Wien wäre demnach eine Anzeige an den Magistrat der Stadt Wien wegen Verletzung des § 12 Abs. 1 Wiener Jugendschutzgesetz 2002 zu erstatten.

Handelte es sich um einen Unternehmer, so kann auch die Gewerbebehörde eingeschaltet werden, um die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Verfasst: 18.07.2011, 20:15
von Swissair72
Das ging ja zack zack mit der Antwort. Herzlichen Dank für die Hilfe

Verfasst: 18.07.2011, 20:27
von Swissair72
In welchen Gesetzen ist der Ablauf des Vorgehens geregelt?

Verfasst: 19.07.2011, 00:50
von Hank
...wobei man sich schon auch noch anschauen muss, ob der 6-jährige die Zigaretten nicht doch nur für seine Eltern besorgt hat...

Allgemeines Verwaltungsgesetz (AVG).