Kaufvertrag ohne Notar?

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Tschuri Cazzino
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Kaufvertrag ohne Notar?

Beitrag von Tschuri Cazzino » 16.07.2011, 18:32

Meine Lebensgefährtin besitzt ein Haus mit Schätzwert 135K€, das durch zwei ca. gleich hohe Kredite bei verschiedenen Banken finanziert wurde. Die offenen Kreditsalden betragen 41K€ + 51K€. Ich bin in der Lage die 51K€ sofort zu tilgen und damit die Schulden bei einer Bank zu bedienen. Dafür möchte ich das Hälfteeigentum am Haus erwerben also von meiner Lebensgefährtin kaufen.
Ich benötige keinen Notar. Soweit ich weiß ist das in Ö. auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ist das richtig?

Falls ja, kann mir jemand die ungefähren Kosten für Kauf mit und ohne Notar nennen? Wieviel spare ich ohne Notar?
Gibt es Vorteile einer notariellen Abwicklung, wenn ich Streitigkeiten bezüglich des Kaufvertrages zwischen mir und meiner Lebensgefährtin ausschließe?

Danke für kompetente Auskünfte.



Hank
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Beitrag von Hank » 16.07.2011, 21:11

Notare sind bei gewissen Sachen zwingend vorgeschrieben, z.B. Gesellschaftsverträge von Aktiengesellschaften oder wenn man für irgendeine Behörde eine beglaubigte Abschrift aus dem Grundbuch braucht.

Aber Grundbucheintragungen sind eine formal gesehen sehr strenge Angelegenheit für Spezialisten, es geht ja immerhin um beträchtliche Vermögensverschiebungen, sodass man als Laie, um eben Streitigkeiten zu vermeiden, auf keinen Fall nur mit dem unterschriebenen Kaufvertrag aufs Gericht marschieren soll.

Die Kosten für die Kaufvertragserrichtung und für die Durchführung einer grundbücherlichen Eintragung richten sich primär nach dem gesetzlichen Anwaltstarif und nach dem Kaufpreis.

Der Tarif ist aber kein gesetzlicher Fixpreis. Sie sollten daher am besten mehrere Rechtsanwälte oder auch Notare kontaktieren und deren Bedingungen vergleichen. Oft ist es auch möglich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Die Grunderwerbssteuer (ca. 3% vom Kaufpreis) und die Grundbuchgebühr (ca. 1% vom Kaufpreis) erspart man sich sowieso nicht.

LiGrü Hank

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MG
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Beitrag von MG » 17.07.2011, 07:20

Die Unterschriften auf dem Kaufvertrag müssen beglaubigt sein.Das macht der Notar oder die Beglaubigungsstelle bei einem Bezirksgericht. Alles andere können Sie theoretisch selbst erledigen. Gerade in Ihrem Fall sollten jedoch im Kaufvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung Regelungen hinsichtlich der Lebensgemeinschaft getroffen werden sodass prof. Beratung zu empfehlen wäre.Und Sie sollten auch bedenken, dass es nicht mehr die Möglichkeit gibt, beim Grundbuch den Antrag mündlich zu Protokoll zu geben. Grunderwerbst. sind 3,5 und EintrGeb. 1,1%.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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