Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

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mark1982
Beiträge: 8
Registriert: 13.07.2011, 11:56

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

Beitrag von mark1982 » 14.07.2011, 09:43

Sehr geehrte Mitglieder des JusLine Forums !

Ich habe über das Internet von einer deutschen Webseite ein
Medikament gegen Haarausfall ( 1 Monatspackung mit 30 Kapseln)
bestellt. Was ich nicht ahnen konnte: dieses Medikament wurde von
Hong Kong weggeschickt und von den österreichischen Zollbehörden
konfisziert. Dummerweise habe ich den Teil bezüglich der Medikamenten-
annahme in der Zollbenachrichtigung auch noch angekreuzt und
per Fax an die Behörden gesendet, was mein Problem noch mehr
verschlimmert.

Meine Frage:

Welche juristischen Konsequenzen und Strafen können in meinem Fall als
Ersttäter und unter Berücksichtigung der geringen Menge ( 1 Packung),
die ich bestellt habe, auf mich zu kommen ?
Würden Sie mir für diesen konkreten Fall auch die Einschaltung eines
Anwaltes empfehlen ? Wie hoch könnte die Geldstrafe für mich ausfallen ?

Vielen Dank für die Unterstützung und mit freundlichen Grüßen,

Mark.



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 14.07.2011, 21:09

Ein Medikament gegen Haarausfall bestellen ist kein vorwerfbares Verhalten. Der Zoll hat das Produkt beschlagnahmt, weil es bei uns nicht verkehrsfähig ist, so wie z.B. diverse Elektrogeräte, Tierprodukte, Lebensmittel usw.

Wenn es allerdings ein Umgehungsgeschäft war, dann muss man schauen, ob es sich um eine verbotene Substanz im Sinne des Suchgiftgesetzes handelt, dann könnte es ein Fall für die Staatsanwaltschaft und das Finanzamt sein.

Anwalt oder nicht - die Fakten und Unterlagen müssen auf den Tisch, sonst kann man nichts Genaues sagen. Sie können ja einmal beim wöchentlichen Amtstag beim Bezirksgericht kostenlos Infos einholen.


Hank 8) 8) 8) 8)

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