Besitzstörung-Mauer

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JUSLINE
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Besitzstörung-Mauer

Beitrag von JUSLINE » 25.10.2004, 17:15

Bin Eigentümer einer Atriumswohnung mit Terrasse.An diese Terrasse grenzt die Terrasse des Nachbarn unmittelbar an. Im Bauplan (Baubewilligung jedoch schon länger abgelaufen und noch keine Fertigstellungsanzeige, das gilt fürs ganze Haus) ist eine Terrassenmauer (h= 3,2 m, b= 15cm)vorgesehen und es gab sie auch schon mal. Der Voreigentümer besaß beide Wohnungen und hat sie abgerissen. Nun habe ich diese Mauer (nach erfolglosen Gesprächen mit Nachbarn) wieder aufstellen lassen, um Privatsphäre zu haben. Er wollte die Mauer nicht, da sie ihm angebl. Licht nimmt, was aber nicht stimmt. Fristgerecht hat er nun Besitzstörungsklage eingebracht mit der Klagebehauptung, daß die Mauer auf seinem Eigentum steht. (steht aber in der Mitte wie im Bauplan vorgesehen). Leider wurden 17 cm breite Ziegel, statt der im Bauplan eingezeichneten 15 cm verwendet.

Ca. 2 cm steht die Mauer nun auf seinem Alleineigentum.

Muß die Mauer im Ergebnis wieder abgerissen werden oder ist das nicht unbillig (nur wegen 2 cm) ?






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