Culpa in contrahendo bei Wohnungssuche
Verfasst: 11.07.2011, 14:16
Hallo,
theoretische Frage:
Aufgrund einer Verkaufsanzeige einer Eigentumswohnung in einer Regionalzeitung habe ich den Verkäufer kontaktiert und dieser hat seine Verkaufsaubsicht bestätigt und mir die Besichtigung der Wohnung nahe gelegt.
Daraufhin habe ich mir einen Grundbuchauszug und den alten Kaufvertrag beim Bezirksgericht ablichten lassen und der nächste Schritt wäre eine Besichtigung des ersehnten Objektes gewesen. Als ich jedoch neuerlich den Verkäufer angerufen habe um eine Besichtigung mit dem Mieter zu vereinbaren, hat mir der Verkäufer mitgeteilt, dass er die Wohnung nicht mehr verkaufen möchte.
Könnte ich meine getätigten Aufwendungen mit culpa in Contrahendo gegenüber dem "Verkäufer" geltend machen?
theoretische Frage:
Aufgrund einer Verkaufsanzeige einer Eigentumswohnung in einer Regionalzeitung habe ich den Verkäufer kontaktiert und dieser hat seine Verkaufsaubsicht bestätigt und mir die Besichtigung der Wohnung nahe gelegt.
Daraufhin habe ich mir einen Grundbuchauszug und den alten Kaufvertrag beim Bezirksgericht ablichten lassen und der nächste Schritt wäre eine Besichtigung des ersehnten Objektes gewesen. Als ich jedoch neuerlich den Verkäufer angerufen habe um eine Besichtigung mit dem Mieter zu vereinbaren, hat mir der Verkäufer mitgeteilt, dass er die Wohnung nicht mehr verkaufen möchte.
Könnte ich meine getätigten Aufwendungen mit culpa in Contrahendo gegenüber dem "Verkäufer" geltend machen?