studierende Tochter

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JUSLINE
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studierende Tochter

Beitrag von JUSLINE » 23.10.2004, 17:32

meine tochter hat heuer im oktober zu studieren begonnen. vorher hat sie bei mir gewohnt und eine abgeschlossene berufsausbildung (5 jahre htl mit matura) gemacht. nun hat sie beschlossen, medizin zu studieren. sie hat sich gemeinsam mit ihrer lebensgefährtin eine wohnung in innbruck genommen (miete 600 euro) und verlangt nun, dass die eltern das finanzieren. ihr vater (wir sind getrennt seit dem 2 Lj. der tochter) ist selbstständig mit gutgehender werbeagentur (netto pro monat ca. € 3000). von ihm erhält sie ca. 650 € monatlich. von mir will sie 21% von meinem einkommen, dieses beträgt netto monatlich 1600 inkl aller zulagen. würde ich ihr 400 euro bezahlen, müsste ich, da ich wohnung, auto, kredit und noch ein weiteres kind mit 8 jahren zu finanzieren habe, mit ca. 300 euro monatlich auskommen. kann es möglich sein, dass man von den kindern bis zum existenzminimum abgezockt werden kann? alles was ich bisher in erfahrung bringen konnte war, dass sie die 21% von meinem gehalt einklagen kann. und das obwohl ich ihr vorgeschlagen habe, ihr eine studentenwohnung zu bezahlen. die zog es aber vor, eine luxuswohnung für 600 euro zu mieten. in mir macht sich unverständnis breit, dass es sein kann, dass eine studentin monatlich inklusive aller beihilfen (wohnbeihilfe, familienbeihilfe) auf ein nettoeinkommen in der höhe von € 1400 kommt und ich als mutter kaum über die runden kommen. kann mir da jemand einen rat geben?



DorisMihokovic
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RE: studierende Tochter

Beitrag von DorisMihokovic » 26.10.2004, 15:26

Lesen Sie unter http://www.tews.at/untkind/kindunt.htm nach.



Die Unterhaltszahlungen sind vom Alter des "Kindes" sowie dem Einkommen des/der Unterhaltsverpflichteten abhaengig. Es besteht sicher kein hoeherer Unterhaltsanspruch, wenn das "Kind" sich eine Luxuswohnung einbildet, andererseits kann es sich eine solche nehmen, wenn die Alimente + ggfs. Familienbeihilfe dafuer ausreichen. Es muss sich nicht mit weniger als ihm zusteht, zufrieden geben (rechtlich - moralisch ist eine andere Sache).

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JUSLINE
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RE: studierende Tochter

Beitrag von JUSLINE » 30.10.2004, 19:26

Ihre Tochter kann die Familienbeihilfe nicht zusätzlich zum Unterhalt verlangen. Somit ist ein Teil des Unterhalts mit der FBH abgedeckt.



Mit den 21 % hat ihre Tochter Recht, einklagbares Recht.

Ab 15 stehen ihr 22 % zu, abzüglich 1 % für die 8Jährige.

Ihre Tochter sollte aber bedenken, dass 21% nicht unbedingt ein Barbetrag ist, sondern auch die weitere Benützung ihres Zimmers im Elternhaus, spesenfreie Wochenenden im Hotel Mama inkl. Wäschewaschen, ...



Viel Glück!

jeannie






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