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JUSLINE
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Beitrag von JUSLINE » 22.10.2004, 13:30

In meinem Bekanntenkreis ist die Frage aufgetaucht, ob es nach geltendem österr. Recht erlaubt ist, wenn Cousin und Cousine eine (auch sexuelle) Beziehung haben, bzw. ob sie sogar heiraten dürfen.

Was sagt das Gesetzbuch dazu?



Vielen Dank für die Antwort.



Hans



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JUSLINE
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RE: Verwandt

Beitrag von JUSLINE » 22.10.2004, 19:45

ja, ist erlaubt ! (also sowohl sexuelle beziehung, als auch ehe)



lediglich verwandte gerader linie dürfen nichts dergleichen tun. (strafbar mit freiheitsentzug!)

gerade linie bedeutet eben vater-tochter (auch mutter-sohn etc.), geschwister, großeltern-enkel ... usw., aber cousin und cousine sind definitiv nicht geradlinig verwandt!



ich hoffe, dir geholfen zu haben!

lg, grutzi

skubi
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RE: Verwandt

Beitrag von skubi » 23.10.2004, 14:41

Blutschande



§ 211. (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie

verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis

zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt

ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei

Jahren zu bestrafen.

(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf

vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu

bestrafen.

(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht

vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur

Tat verführt worden ist.




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