Wasserbezugsrecht

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Dominik B.
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Wasserbezugsrecht

Beitrag von Dominik B. » 24.06.2011, 12:20

Hallo erstmal an alle Mitleser und fleißigen Helfer hier :)

Kurz zur Geschichte:
im März diesen Jahres habe ich mir einen Grund gekauft, auf dem ein Wasserbezugsrecht im Grundbuch eingetragen war.

Gestern bekam ich diesen Brief nach Hause:

http://imageshack.us/photo/my-images/714/bild1bb.jpg/

http://imageshack.us/photo/my-images/41/bild2ry.jpg/

Bitte aufs Bild klicken zum Vergrößern!
Was sagt ihr dazu? können die einfach verlangen das ich das mir "einverleibte" Recht, einfach rausstreiche?

Ich sehe darin eine "Wertminderung" meines Grundes!

mfg, Dominik S.

PS: Alle denen ich davon erzählt habe, waren der meinung ich soll mal fragen was es denen Wert ist, das ich es löschen lasse!



Hank
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Beitrag von Hank » 26.06.2011, 01:37

Danke für die Zurverfügungstellung von konkreten Unterlagen, aus denen jedoch nicht hervorgeht, welche guten Gründe der Machthaber des Wassers ins Treffen führt.

Es wird also auch davon abhängen wie wichtig Ihnen persönlich das Wasserservitut ist. An sich erlischt eine Dienstbarkeit erst dann, wenn sie eben durch einen Ersatz wie in diesem Fall der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung gegenstandslos geworden ist.

Allerdings: Die Servitut besteht andererseits so lange fort, so lange diese noch irgendeinen Sinn für den/die Rechtsbesitzer hat: durch Teilung des Gründstückes wird die Servitut im Zweifel gleichmäßig verteilt und nicht aufgelöst, tät' ich jedenfalls meinen.

Sie müssen sich jedenfalls nicht zur einer Unterschrift drängen lassen - im Zweifel muss der Eigentümer auf Feststellung klagen, ob eben die Servitut überhaupt noch besteht und welche unzumutbaren Belastungen dem Eigentümer dadurch auferlegt sind..

Von Wertminderung Ihres Grundstückes ist nicht auszugehen, da zwei verschiedene Wasserzugänge eher als Luxus denn ortsüblicher Standard anzusehen sind.

Selber zum Anwalt gehen und Druck machen.


Hank 8) 8) 8)

MG
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Beitrag von MG » 26.06.2011, 06:56

Um das fundiert beantworten zu können, muss man sich die urspr.Vereinbarungen der Wassergen. etc. ansehen. Wenn daraus hervorgeht, dass der Wasserbezug für Trinkwasserversorgung dienen sollte und das jetzt anders gesichert ist, hat der Nachbar mM nach recht. Gibt es überhaupt noch Leitungen etc. zum Brunnen?

isidoro
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Beitrag von isidoro » 26.06.2011, 08:27

Grundsätzlich kann man sagen, ihr Grundstück kann rechtlich von 2 Wasserversorgungsanlagen versorgt werden. z.B. mit Trinkwasser von der Genossenschaft und mit Nutzwasser von der 2. Anlage. Wenn sie freiwillig auf eine verzichten - sehe ich dies als Wertminderung an. Es müßte sozusagen eine Entschädigung angeboten werden. Ich empfehle daher, diesen freiwilligen Verzicht nicht zu unterschreiben und an den Anwalt zurückzusenden. Weiters sollten Sie im Wasserbuch (bei der Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) Einsicht nehmen um welche Rechte es sich handelt - sie können jederzeit im Wasserbuch kostenlos Einsicht nehmen. :lol: :lol:

Dominik B.
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Beitrag von Dominik B. » 27.06.2011, 07:59

Gestern habe ich mitbekommen das der "Gegner" den Brunnen wieder in Gang setzen hat lassen. Trinkwasser soll es keines geben, nur eben Brauchwasser für garten etc.

Ein weiteres Problem an das ich denke..:
Wenn dieser jetzt zu bauen anfängt, und in 10 jahren (meine geplanter Bauanfang) ich dann anfange, müsste ich eine Leitung durch seinen (vl fertigen Garten) Grund graben lassen.
Zu meinem Grund gibt es jetzt noch keine.

Gibt es einen Anhaltspunkt für die Höhe einer Entschädigung bei solchen Sachen?

Ehrlich gesagt geht mit diese vorgehensweise ein wenig auf den Zeiger.
Man hätte auch anrufen können und das vorab mal abklären können, als gleich mit einem Schreiben vom Rechtsanwalt!?!

Was habe ich zu erwarten wenn ich das Schreiben nicht unterzeichnet zurücksende?

THX, Dominik

Hank
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Beitrag von Hank » 29.06.2011, 00:01

Bei Ihnen geht es um eine Nutzungsstreitigkeit - Sie haben das Recht Wasser zu nützen, jedoch auf Ihre Kosten.

Sinn eines Servituts ist , dass jemand etwas zulässt, duldet, aber als Servitutgeber selber aktiv nichts zu tun oder zu leisten braucht.

Schadenersatz gibt es nur für schuldhaft entstandenen Schaden aus den Nutzungsstreitigkeiten, aber da Sie eh' erst in zehn Jahren bauen...

Sie brauchen den Brief gar nicht zurückschicken - es wird einfach die darin vorgegebene Frist verstreichen. Dann werden Sie ja sehen, ob der Anwalt Klage einreicht.

Wenn Sie das Servitut behalten wollen, weil z.B. das Wasser so gut für die Pflanzen ist, was soll er für gute Gründe dagegen anbringen?

Wenn der Grundbesitzer usw. also selber anrufen täte, würden die Leute nur " ja,ja ist schon gut, passt" u.Ä. sagen, das nimmt ja keiner mehr ernst heutzutage.

Die Anwälte rechnen oft zu Recht damit, dass die Leute eh' nicht wissen was sie genau wollen. Niemand freut sich über einen Brief von einem Anwalt, die meisten Leute haben schon genug Scherereien und geben daher lieber klein bei.

Wird also davon abhängen, wie wichtig Ihnen die Sache ist.


Hank

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