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Wohnung Verkauf in Wien 10

Verfasst: 21.06.2011, 15:26
von Wiener3
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihren Rat bezüglich Wohnung verkauf und folgender Situation.Wir verkaufen unsere Wohnung seit paar Monaten durch Makler.Von Anfang an haben wir draufgewiesen das unsere Wohnung preis wird ­warieren(1-10.000) wegen wechsl Kurs von Schweizer frank.Makler hat vorgeschlagen das wert von Wohnung ist laut seine Berechnungen 135000.Euro.Das haben wir angenommen und stets hingewiesen das Letzte preis das wird abhängig von Kurswechsel, um bis die Summe wir erwähnt haben.Er hat einen Käufer gefunden für 135000 und drängt an verkauf, und wir haben hingewiesen über mündliche Vereinbarung wegen Wechselkurs.Makler sagt das Wir sind verpflichtet jetzt um 135000 Wohnung zu verkaufen, es ist noch nicht unterschrieben, es ist nur Anbot von Kunde.Was können wir machen, musen wir verkaufen um das Angebotene preis, oder gibt es andere Möglichkeit:Wie gesagt es ist noch nicht unterschrieben und es würde ständig hingewiesen auf wechsel Kurs von Schweizer frank und Euro.Wir bitten Sie um ihren rat und bedanken uns.

Verfasst: 22.06.2011, 03:17
von Hank
Es hängt nicht unbedingt von einer letzten Unterschrift ab - auch mündliche Vereinbarungen im Rahmen der ganzen Vorgespräche sind rechtsgültig, wenn auch schwerer beweisbar.

Abgesehen davon, dass man sich immer die konkreten Unterlagen, den konkreten Ort und die handelnden Personen ansehen muss, um etwas Genaues sagen zu können, ist bei derartigen Summen und bei dem Risiko mit Wechselkurs usw. ein Vertragsbegleiter in Form eines Rechtsanwaltes unbedingt zu empfehlen.

Kontaktieren Sie einen Anwalt und bitten um ein unverbindliches Erstgespräch!

Verfasst: 22.06.2011, 07:04
von MG
Sie müssen kein Angebot annehmen! Aber Sie sollten sich langsam überlegen, zu welchem Preis Sie verkaufen. Dem Käufer ist es egal wie Sie kalkulieren.

mfg
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Verfasst: 22.06.2011, 20:13
von Wiener3
Wir bedanken uns für Ihren rat.