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JUSLINE
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Beitrag von JUSLINE » 21.10.2004, 11:39

hallo!

ich habe meiner schwägerin eine waschmaschine (1Jahr alt) geliehen und gesagt wenn sie sie haben will möchte ich gerne Euro 100.- und ich habe noch die rechnung eben weil ich mir nicht so sicher war....nun behauptet sie die maschine wäre 2 jahre alt und ausrangiert und störungsanfällig....was jedoch nicht stimmt weil ja noch 1jahr garantie besteht....und darum will sie die maschine nicht bezahlen und auch mir nicht mehr aushändigen....was kann ich tun?????




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JUSLINE
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Beitrag von JUSLINE » 21.10.2004, 13:16

sie haben die möglichkeit eine Eigentumsheausgabeklage nach §366 ABGB einzubringne. Hierbei müssen sie allerdings beweisen das sie der besitzer der maschine sind.




skubi
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RE: privat

Beitrag von skubi » 23.10.2004, 14:48

Wie wärs mit einer Anzeige wegen Veruntreuung.



Veruntreuung



§ 133. (1) Wer ein Gut, das ihm anvertraut worden ist, sich oder

einem Dritten mit dem Vorsatz zueignet, sich oder den Dritten dadurch

unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs

Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer ein Gut veruntreut, dessen Wert 2 000 Euro übersteigt, ist

mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer ein Gut im Wert von mehr

als 40 000 Euro veruntreut, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn

Jahren zu bestrafen.




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