Privatkonkurs. Ausgleichsverfahren. Abschöpfungsverfahren.
Verfasst: 16.06.2011, 01:27
Ich habe folgende Fragen zum Thema Privatkonkurs.
Ich bin zur Zeit ein so genannter Freier Selbständiger. Das heißt: Ich habe zwei Gewerbe ruhend gemeldet, arbeite als Freier Musiklehrer und als Freischaffender Künstler. Beide letzen Berufe sind ohne gemeldetes Gewerbe auszuüben.
Nun möchte ich mit einer Gesamtverschuldung von rund 50.000 Euro Konkurs (bzw. Außergerichtlichen Ausgleich, Abschöpfungsverfahren oder dergleichen) beantragen bzw. anmelden.
Frage 1:
Bei meiner derzeitigen Tätigkeit trifft auf mich doch der Privatkonkurs zu, oder?
Frage 2:
Künftiges Einkommen. Stimmt es, dass es grundsätzlich egal bzw. NICHT VORGESCHRIEBEN ist, WIE ich in der Zeit (sieben Jahre) des Verfahrens zu meinen Einnahmen komme, sofern gesichert ist, DASS genügend Einkommen vorhanden ist?
Frage 3:
Stimmt es, dass ich während des Verfahrens mein Einkommen auch aus den im nachstehend gereihten Beispiel angeführten Tätigkeiten beziehen kann?
Beispiel: Gehalt aus einer Geringfügigen Beschäftigung + Einnahmen aus Freier Tätigkeit (eben Musikunterricht, Musiker, Autor)?
Als konkretes Beispiel liegt den oben angeführten Fragen der Fall eines mir Bekannten zugrunde. Dieser ist im ersten Jahr seines Privatkonkurses. Seine Einnahmen bezieht er aus einer geringfügigen Beschäftigung bei einem von ihm selbst gegründeten Verein sowie aus Einnahmen als Korrekturleser und Musiker.
Ich wäre für Antworten dankbar!
Ich bin zur Zeit ein so genannter Freier Selbständiger. Das heißt: Ich habe zwei Gewerbe ruhend gemeldet, arbeite als Freier Musiklehrer und als Freischaffender Künstler. Beide letzen Berufe sind ohne gemeldetes Gewerbe auszuüben.
Nun möchte ich mit einer Gesamtverschuldung von rund 50.000 Euro Konkurs (bzw. Außergerichtlichen Ausgleich, Abschöpfungsverfahren oder dergleichen) beantragen bzw. anmelden.
Frage 1:
Bei meiner derzeitigen Tätigkeit trifft auf mich doch der Privatkonkurs zu, oder?
Frage 2:
Künftiges Einkommen. Stimmt es, dass es grundsätzlich egal bzw. NICHT VORGESCHRIEBEN ist, WIE ich in der Zeit (sieben Jahre) des Verfahrens zu meinen Einnahmen komme, sofern gesichert ist, DASS genügend Einkommen vorhanden ist?
Frage 3:
Stimmt es, dass ich während des Verfahrens mein Einkommen auch aus den im nachstehend gereihten Beispiel angeführten Tätigkeiten beziehen kann?
Beispiel: Gehalt aus einer Geringfügigen Beschäftigung + Einnahmen aus Freier Tätigkeit (eben Musikunterricht, Musiker, Autor)?
Als konkretes Beispiel liegt den oben angeführten Fragen der Fall eines mir Bekannten zugrunde. Dieser ist im ersten Jahr seines Privatkonkurses. Seine Einnahmen bezieht er aus einer geringfügigen Beschäftigung bei einem von ihm selbst gegründeten Verein sowie aus Einnahmen als Korrekturleser und Musiker.
Ich wäre für Antworten dankbar!