Hangsicherung auf Grünland
Verfasst: 15.06.2011, 14:48
Gibt es eine Möglichkeit, eine Hangsicherung mit Stützkonstruktion auf Grünland zu errichten?
Wir haben letztes Jahr einen Baugrund gekauft, mit einem angrenzenden Streifen Grünland zwischen dem Baugrund und einem Wald. Da beide Grundstücke Hanglage haben, möchten wir eine Hangsicherung mit bewehrter Erde machen. Dabei wird mithilfe von Geokunststoff, Stahlmatten und Erosionsschutzgittern eine Erdstützkonstruktion errichtet, die an der sichtbaren Seite begrünt wird. Durch die Begrünung passt sich die Hangsicherung optimal in das Landschaftsbild ein.
Wir haben die Hangsicherung des Grünlands bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt, sie wurde aber abgelehnt. Begründung:
die Grünlandzone zwischen Bauland und Wald muss einerseits eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung gewährleisten und andererseits als ökologisch wertvolle Übergangszone erhalten bleiben. Allerdings steht unserer Meinung nach bewehte Erde keiner der beiden Anforderungen entgegen. Weiters sollte nach § 30 OÖ ROG nur Bauten und Anlagen errichten werden, die nötig sind, Grünland bestimmungsgemäß zu nutzen. Allerdings ist für uns fraglich, ob die Hangsicherung als eine solche Anlage gilt.
Nochmals meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, eine Hangsicherung mit bewehrter Erde auf Grünland zu errichten? Welche Argumente könnten dafürsprechen, dass eine Hangsicherung genehmigt werden muss??
Vielen Dank!
Wir haben letztes Jahr einen Baugrund gekauft, mit einem angrenzenden Streifen Grünland zwischen dem Baugrund und einem Wald. Da beide Grundstücke Hanglage haben, möchten wir eine Hangsicherung mit bewehrter Erde machen. Dabei wird mithilfe von Geokunststoff, Stahlmatten und Erosionsschutzgittern eine Erdstützkonstruktion errichtet, die an der sichtbaren Seite begrünt wird. Durch die Begrünung passt sich die Hangsicherung optimal in das Landschaftsbild ein.
Wir haben die Hangsicherung des Grünlands bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt, sie wurde aber abgelehnt. Begründung:
die Grünlandzone zwischen Bauland und Wald muss einerseits eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung gewährleisten und andererseits als ökologisch wertvolle Übergangszone erhalten bleiben. Allerdings steht unserer Meinung nach bewehte Erde keiner der beiden Anforderungen entgegen. Weiters sollte nach § 30 OÖ ROG nur Bauten und Anlagen errichten werden, die nötig sind, Grünland bestimmungsgemäß zu nutzen. Allerdings ist für uns fraglich, ob die Hangsicherung als eine solche Anlage gilt.
Nochmals meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, eine Hangsicherung mit bewehrter Erde auf Grünland zu errichten? Welche Argumente könnten dafürsprechen, dass eine Hangsicherung genehmigt werden muss??
Vielen Dank!