Verjähung Pflichtteil?

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Bernhard Suppan
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Verjähung Pflichtteil?

Beitrag von Bernhard Suppan » 11.06.2011, 19:18

Meine Mutter verstarb 1994. Mein Vater und ich waren die einzigen Erben - ein Haus mit heutigen Wert von zirka Euro 360,000. Mein Vater hat das Haus behalten und mir versprochen das das Haus in der Familie bleibt und nach seinem Tod an mich übergeben wird. Ich habe zu diesem Zeitpunkt nicht um meinen Pflichtteil gebeten. Ich habe jetzt erfahren (Grundbuch Eintrag) das er das Haus verkauft hat, was er mir seit 6 Monaten verschwiegen hat.
Ist mein Anspruch auf den Pflichtteil meiner Mutter verjährt?

1)Es war kein Testament vorhanden (meines Wissens), und meine Mutter starb sehr überraschend. Vielleicht hat es eines gegeben und es wurde verheimlicht? Wie und wo würde es mir möglich sein zu erfahren ob es ein Testament gegeben hat.

2)Mein Vater hat die Verlassenschaftsabhandlung alleine durchgeführt. Wie und wo kann ich mir etwaige Information dazu holen.

3)Falls keine Verjährung besteht, welche Schritte sind jetzt noch möglich



MG
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Beitrag von MG » 12.06.2011, 13:06

Ihre Schilderung ist sehr unklar. Wenn es kein Testament gab, dann sind/waren Sie nicht pflichteilsberechtigt, sondern gesetzlicher Erbe mit einer Erbportion von 2/3 (wenn Sie keine Geschwister haben).

Gab es ein Testament, dann müsste man wissen, was darin geregelt wurde und ob Sie mit Ihrem Vater irgendwelche Erbenübereinkommen geschlossen haben.

Das alles hätte aber im Verlassenschaftsverfahren besprochen werden müssen.

Nehmen Sie mit dem Notar Kontakt auf, der die Verlassenschaft abgewickelt hat, dort kann man Ihnen am besten erklären, was abgelaufen ist.

Ohne gesicherte Informationen helfen Ihenn Auskünfte, die nur auf Vermutungen beruhen, nichts.

mfG
RA Michael Gruner

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