§ 74 AVG Kosten der Beteiligten
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- Registriert: 06.06.2011, 08:31
§ 74 AVG Kosten der Beteiligten
ich würde gerne Wissen wo und wie die Verwaltungsvorschriften einer Gemeinde erfragt werden können. Da ich im Begriff bin ein Bauansuchen zu stellen und ich gehört habe das die Kosten des hochbautechn. Sachverständigen der Gemeine von mir zu tragen sind und diese auch noch direkt und nicht über die Gemeine an mich gerichtet werden sollten. Lt. §74 Ab. 1 sollten doch die Kosten des Sachverständigen von der Gemeinde zu tragen sein Oder? Für Infos oder Meinungen währe ich sehr dankebar!
Die Gemeinde muss sich wie jeder Staatsbürger an eine unüberschaubare Menge von Landes- oder Bundesgesetzen halten bzw. die Gemeinde übernimmt Aufgaben von Bundes- und Landesstellen.
Die Gemeinde hat jedoch gemäß der Verfassung viele Möglichkeiten zur Selbstverwaltung und kann auch als selbständiger Wirtschaftsreibender in Erscheinung treten, wobei für die Gemeinde dann das Privatrecht gilt, d.h. man kann im Ernstfall mit der Gemeinde wie von privat zu privat am Zivilgericht streiten.
Gemeinden über 20.000 Einwohner können darüber hinaus ein eigenes Statut haben (Stadtrecht) bzw. gibt es so was wie die Gemeindeordnung, die das jeweilige Bundesland erlässt und den Österreichischen Gemeinde- bzw. Städtebund als die politische Vertretung.
Der Bürgermeister innerhalb der Gemeinde hat jedenfalls mehr Macht als der Bundeskanzler. Man sieht: Juristisch kommt man in der Gemeinde nicht vom Fleck. Wenn die Gemeinde das Sachverständigenhonorar so regelt, dann regelt sie es eben so. Sie können ja selber Gemeinderat werden.
Hank

Die Gemeinde hat jedoch gemäß der Verfassung viele Möglichkeiten zur Selbstverwaltung und kann auch als selbständiger Wirtschaftsreibender in Erscheinung treten, wobei für die Gemeinde dann das Privatrecht gilt, d.h. man kann im Ernstfall mit der Gemeinde wie von privat zu privat am Zivilgericht streiten.
Gemeinden über 20.000 Einwohner können darüber hinaus ein eigenes Statut haben (Stadtrecht) bzw. gibt es so was wie die Gemeindeordnung, die das jeweilige Bundesland erlässt und den Österreichischen Gemeinde- bzw. Städtebund als die politische Vertretung.
Der Bürgermeister innerhalb der Gemeinde hat jedenfalls mehr Macht als der Bundeskanzler. Man sieht: Juristisch kommt man in der Gemeinde nicht vom Fleck. Wenn die Gemeinde das Sachverständigenhonorar so regelt, dann regelt sie es eben so. Sie können ja selber Gemeinderat werden.
Hank



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