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Erbrecht

Verfasst: 26.05.2011, 19:47
von mauchen26
hallo!

mein vater ist 1994 verstorben. 2005 haben meine großeltern meinem onkel das haus per übergabevertrag überschrieben und sich ein wohn-, belastungs- und veräußerungsverbot einräumen lassen. im mai 2011 ist nun mein opa verstorben. bin ich pflichtteilsberechtigt? habe ich ansprüche gegenüber meinem onkel aus dem übergabevertrags?
vielen dank im voraus!

lg

Verfasst: 26.05.2011, 23:19
von Hank
Würde sagen, Sie sind plichtteilberechtigt, weil unter "Kinder" auch Enkelkinder gemeint sind, weil Ihr Vater als direkter Pflichtteilsberechtigter leider ausfällt und unabhängig von dem was mit dem Onkel vereinbart - Pflichtteil bleibt Pflichtteil.