Ab wann wird ein Video zur gefährlichen Drohung?
Verfasst: 21.05.2011, 03:18
Ich arbeite zurzeit an einem Kriminalroman, in dem ein "Amok - Video" à la ResistantX eine Rolle spielt. In diesem Video verherrlicht der Täter die Amokläufe von Austin bis Winnenden und kritisiert eine konkrete Schule. (in der bisher nichts in diese Richtung passiert ist)
Frage: Ist mit dem Erwähnen der konkreten Schule der Tatbestand einer gefährlichen Drohung gegeben?
Wenn ja: Wird in so einem Fall die Staatsanwaltschaft aktiv? Oder handelt es sich dabei um ein Antragsdelikt? Falls es sich um ein Antragsdelikt handelt, muss dann der Bedrohte einen konkreten Verdacht äussern oder kann er die Anzeige gegen Unbekannt stellen, wenn er nicht weiß, wer hinter diesem Video steht?
Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen.
Frage: Ist mit dem Erwähnen der konkreten Schule der Tatbestand einer gefährlichen Drohung gegeben?
Wenn ja: Wird in so einem Fall die Staatsanwaltschaft aktiv? Oder handelt es sich dabei um ein Antragsdelikt? Falls es sich um ein Antragsdelikt handelt, muss dann der Bedrohte einen konkreten Verdacht äussern oder kann er die Anzeige gegen Unbekannt stellen, wenn er nicht weiß, wer hinter diesem Video steht?
Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen.