§ 915 ABGB
Verfasst: 20.05.2011, 15:37
Meine Frage lautet:
Ist es möglich in einem Vertrag zwischen Unternehmern (kein Kosnument) die Klausel:
"Bei unklaren Vertragsbestimmungen gilt im Zweifel die für den Verwender günstigere Auslegung."
wirksam zu vereinbaren?
Also ist die Unklarheitenregel des § 915 ABGB 1.) dispositives Recht und 2.) verstößt eine solche Vereinbarung eventuell gegen die guten Sitten.
Vielen Dank für die Beantwortung
mfg
S.

Ist es möglich in einem Vertrag zwischen Unternehmern (kein Kosnument) die Klausel:
"Bei unklaren Vertragsbestimmungen gilt im Zweifel die für den Verwender günstigere Auslegung."
wirksam zu vereinbaren?
Also ist die Unklarheitenregel des § 915 ABGB 1.) dispositives Recht und 2.) verstößt eine solche Vereinbarung eventuell gegen die guten Sitten.
Vielen Dank für die Beantwortung
mfg
S.