beim Warenkauf betrogen worden

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dema
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beim Warenkauf betrogen worden

Beitrag von dema » 19.05.2011, 13:54

hallo zusammen,

ich benötige unbedingt hilfe..javascript:emoticon(':?'). nun zu sache:

ich wollte über ebay ein smartphone (zur verwenung mit 2 sim-karten!) kaufen und bin auf ein Angebot gestoßen welches meine wünsche abzu-decken schein. aber eben nur scheint, daher habe ich beim verkäufer exakt nachgefragt ob es die merkmale besitz auf die ich nicht verzichten möchte wie: umts/edge/hdspa usw.

dies wurde mir von der verkäuferin bestätigt... javascript:emoticon(':lol:') bis die bestätigung kam war allerdings die auktion bereits abgelaufen.

tage später tauchte dieses handy wieder bei ebay auf... javascript:emoticon(':wink:') der preis war für mich bereits beim erstenmal zu hoch also wartete ob das teil weg geht oder nicht. glück gehabt... nicht verkauft!

also habe ich beim verkäufer nachgefragt ob ich das handy so kaufen kann und nicht zu diesem preis. wir einigten uns und ich wollte das handy per paypal bezahlen was aber nicht möglich war, daher holte ich das handy in feldkirch ab, da ich öfters in wangen zu tun habe.

zuhause stellte ich fest, dass die zugesicherten funktionen/eigenschaften wie: umts/edge/hdpsa etc. nicht vorhanden sind. jegliche komunikations-versuche mit dem verkäufer scheiterten, da er wie abgetaucht schien. javascript:emoticon(':evil:')

nun habe ich über das bezirksgericht feldkirch versucht wieder an mein geld (gsamtschaden: rd. 500,- €) zu kommen und bereits auch gerichts-gebühren (über 200,- €) bezahlt. nun ist heute ein schreiben vom bg feldkirch gekommen, dass sie die klage zur verbesserung 14 tage zu-rückstellen werden, da aus ihrer sicht die gerichtliche feststellung nach
§ 228 zpo nicht gegeben zu schein. javascript:emoticon(':twisted:')ich bin mir sicher nichts in richtung § 228 gestellt/beantrag zu haben, sondern habe meine anträge neutral gehalten, so dass das bg entsprechenden spielraum hat.

wer kann mir hier weiterhelfen? machte es sinn vielleicht das ganze im rahmen einer anzeige bei der polizei aufzurollen?

vg
detlef :roll: :roll: :wink:



MG
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Beitrag von MG » 19.05.2011, 17:29

Wie kommen Sie bei € 500,-- Klage auf € 200,-- Gerichtsgebühren. Die Pauschalgebühr wären € 55,--. Was haben Sie da eingeklagt? Sie schreiben da was von Feststellung? Wozu soll das gut sein? Damit ist wohl ein Großteil der Gerichtsgebühr futsch...

Strafanzeige wäre möglich, wenn Sie der VK bewusst über Tatsachen getäuscht und damit am Vermögen geschädigt hat. Das können Sie immer noch machen.

dema
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bei Warenkauf betrogen....

Beitrag von dema » 19.05.2011, 19:13

Hallo MG,

danke für deine schnelle Antwort... ich habe beim BG Feldkirch Klage gegen die Verkäuferin und dessen Ehemann eingereicht. Diese sind gestützt von div. Anträgen wie
- der Verkauf in der Beklagten-Wohnung stattgefunden hat
- das die Beklagte dem Kläger Eingeschaften zusicherte,
welche nicht vorhanden sind
- die Beklagte wissentlich falsche Angaben machte
- die Beklagte durch die wissentlich falschen Angaben erreichte
das der Kauf stattfand
- das der Kauf nicht stattgefunden hat, weil die zugesicherten
Eigenschaften fehlen.
- das dem Kläger dadurch selbst ein Vermögensschaden entstanden
ist bzw. einen materiellen Schaden zugefügt hat
- die Beklagte zu verurteilen ist dem Kläger den entstanden Schaden
zu erstatten
- die Beklagte(n) die Kosten des Rechtsstreits zu tagen haben

Lt. Beschluss vom 02. Mai habe ich ab Zustellung (heute) 14 tage Zeit zur Verbesserung beizutragen oder ich muss mit der Abweisung der Punkte rechnen.

Was mich wundert die Kostenrechnung ist erst am Montag eingegangen und der Beschluss ist mir über das AG Augsburg zugestellt worden (Amts-hilfeverfahren (':idea:') ?!).

LG
Detlef (':oops:')

dema
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beim Warenkauf betrogen worden...

Beitrag von dema » 19.05.2011, 19:17

nochmal Hallo MG,

macht es vielleicht Sinn, die Klage zurückzuziehen bevor eine Feststellung erfolgen wird oder soll ich doch versuchen nachzubessern? Eine Strafanzeige muss persönlich erfolgen oder kann ich die schon mal vorab schriftlich ab-geben?

LG
Detlef

MG
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Beitrag von MG » 20.05.2011, 06:32

Tja, alles klar, da haben Sie Vorbringen und Anträge verwechselt und das führt dazu, dass das Gericht von mehreren Feststellungsbegehren ausgeht, die alle bewertet wurden und damit den Streitwert und so die Gerichtsgebühr hinauf treiben.

Ihr einziges richtiges Klagebegehren wäre gewesen, den Bekl. zur Zahlung von € 5... zu verpflichten. Alles andere wäre nur als Vorbringen also Begründung erforderlich gewesen.

Wenn Sie die Klage zurück ziehen, bekommen Sie die 1/2 Gerichtsgebühr zurück, weil die Klage noch nicht dem Gegner zugestellt wurde. Sie können jetzt auch noch 'ohne Anspruchsverzicht' zurück ziehen, sodass Sie allenfalls das ganze nochmals - richtig - einklagen könnten.

Strafanzeige koennen Sie auch schriftlich machen, am besten an die Staatsanwaltschaft und schliessen Sie sich mit Ihrem Schadensbetrag als Privatbeteiligter an.

mfg
RA Michael Gruner

dema
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beim warenkauf betrogen worden...

Beitrag von dema » 20.05.2011, 17:02

danke für die ausführliche Antwort... nun bin ich etwas verunsichert was die weitere Vorgehensweise betrifft. Soll ich

a. die Klage zurückziehen und eine neue Klage einreichen
b. die Klage modifizieren
c. die Klage zurücknehmen und stattdessen über die Staats-
anwaltschaft Anzeige erstatten
d. die Klage laufen lassen und paralell die Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft erstatten
e. Ausgang der Klage abwarten und bei Misserfolg Anzeige
bei der Staatsanwalt erstatten

Fragen über Fragen... :roll:

VG
Detlef

Hank
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Beitrag von Hank » 22.05.2011, 10:31

Das Gericht schreibt an sich genau, welche Punkte zu verbessern sind. Am besten gehen Sie mit den ganzen Zetteln am Dienstag vormittags zum Amtstag und lassen sich von der RichterIn helfen.

Ich würde dem Verkäufer eine Rechnung schreiben, die er dann - so wie es aussieht - natürlich nicht bezahlt und dann gibt's am Gericht ein eigenes Formular "Klage wegen Geldleistungen", ausfüllen und bei der Einlaufstelle vorbeibringen.

Das Gericht erlässt dann einen sog. "bedingten Zahlungsbefehl" und nach vier Wochen, wenn er immer noch nicht zurück bezahlt hat, gibt's gleich einmal einen Termin für die erste Tagsatzung und dann sieht man ja, ob er bestreitet. Beweismaterial haben Sie ja genügend.

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist an sich nicht zielführend, außer Sie haben Verdacht, dass der Verkäufer grundsätzlich so arbeitet, also vorsätzlich Kunden schädigt. Würde aber sagen, es handelt sich hier um so was wie "zivilrechtlichen Betrug". Sie hatten ja alle Möglichkeiten, das Gerät vorher zu testen, waren aber scheinbar zu gutgläubig und leichtsinnig, also auch selber fahrlässig.

HAnk 8) 8) 8) 8) 8)

dema
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beim Warenkauf betrogen...

Beitrag von dema » 22.05.2011, 15:17

Hallo HAnk,

danke für deine AUsführungen... das mit dem Amtstag ist grundsätzlich ok... kann ich das auch von Augsburg (über das AG ) machen? Ausser das es nur weitere Kosten verursacht... werde ich es beruflich nicht schaffen und ich habe ja nur 14 tage zeit (könnte zwar um Aufschub bitten...).

Ich werde zumindest mal morgen beim AG Augsburg anrufen und nachfragen.

Das mit der Rechnung werde ich paralell laufen lassen.

LG
Detlef

Hank
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Beitrag von Hank » 25.05.2011, 12:11

Konsumentenschutzgesetz dürfte hier zur Anwendung kommen - zuständig ist daher das Gericht beim Wohnsitz des Käufers, würde ich sagen bzw. sind Geldzahlungen sowieso immer am Wohnsitz des Gläubigers zu leisten.

dema
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beim Warenkauf betrogen worden... / es geht in die nächste..

Beitrag von dema » 12.07.2011, 11:13

Hallo,

wie ja in Vorfeld bereits beschrieben habe ich von Deutschland aus in Österreich (BG Feldkirch) eine allgem. Streitsache (wurde beim eBay-Kauf betrogen!)... welche nun zur Mahnklage gem. erfolgten Beschluss des BG wird, dank der Hilfe hier im Forum.

Gleichzeitig ist ein Beschluss ergangen, dass ich innerhalb von 14 Tagen für weitere vorzunehmende Zustellungen in dem Verfahren einen Zustellungsbevollmächtigten nahmhaft zu machen habe. Einer Person, die keine Abgabestelle in Österreich hat, kann eine Zustellungsvollmacht dabei n i c h t wirksam erteilt werden (§ 98 Abs 2 iVm § 97 Abs. 5 ÖZPO).

Hat hier jemand Erfahrung bzw. eine Idee wie und was ich da nun unternehmen kann?!

Hank
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Beitrag von Hank » 12.07.2011, 16:45

Zivilgerichtsverfahren bzw. in dem Fall die ZPO ist definitiv eine Sache der Gerichts-Praktiker, also der Richter und Rechtsanwälte.

Warum Sie überhaupt von Augsburg nach Feldkirch müssen? War der Gerichtsstand so vereinbart? Warum gilt nicht die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsordnung?

Sie können sich aber sicher auf Ihre Kosten einen Bevollmächtigten vorsetzen lassen vom Gericht...

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