Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
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ManuelaW
- Beiträge: 1
- Registriert: 18.05.2011, 13:54
Beitrag
von ManuelaW » 18.05.2011, 13:59
Hallo zusammen!!
Brauche dringend Hilfe:
einem Arbeitnehmer gebührt lt. Kollektivvertrag ein Taggeld, dies könnte aber ev. durch §26 EStG (Unregelmäßigkeit) ab dem 16. Kalendertag pflichtig gestellt werden.
Der Arbeitnehmer hat eine Pfändung.
Meine Frage:
Muss ich das Taggeld, sobald es pflichtig wird auch pfänden??
Vielen, vielen Dank schon im Voraus.
LG
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Hank
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- Registriert: 26.08.2010, 15:39
Beitrag
von Hank » 19.05.2011, 01:41
Ohne geeigneten Titel kann an sich nichts von niemandem gepfändet werden, falls es Unregelmäßigkeiten gegeben hat kann aber auch das Taggeld vom Betrieb zurückbehalten werden. Klingt schwer nach einem Fall für die AK bzw. für das Arbeits- und Sozialgericht.
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MG
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Beitrag
von MG » 19.05.2011, 06:28
...die Fragende ist wohl die Arbeitgeberin bzw. die Lohnbuchhalterin und Titel hat sie natürlich, nur weiss sie nicht, welche Beträge sie im Rahmen der Lohnpfändung einbehalten darf/muss. Steuerberater fragen!
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Andreas Hofer4
- Beiträge: 217
- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Beitrag
von Andreas Hofer4 » 19.05.2011, 11:13
§ 26 EStG iVm § 290 EO würde ich sagen, dass dies ein pfändbarer Einkommensbestandteil ist.
"nichtjuristisches" Argument: ansosten wäre es möglich durch freiwillige höhere Taggeldsätze den Schuldner ggüber den Gläubigern zu bevorzugen.
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