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Insolvenzrecht / Abgabennachforderung SVA

Verfasst: 16.05.2011, 13:35
von imh1
Werte Mitglieder!

Ich hätte eine Frage zur Nachforderung von Abgaben in einem bereits geschlossenen Privat-Insolvenzverfahren.

Folgender Sachverhalt:
Bekannte macht 2009 Privatkonkurs, Zahlungsplan wird bestätigt, Verfahren noch 2009 aufgehoben. Die SVA hatte Parteienstellung und auch eine Forderung angemeldet, das Finanzamt weder noch.

Bekannte war im Jahr 2007 Kommanditistin einer KG. Die KG machte Verlust - was ursächlich für den Privatkonkurs war.
Leider war die Buchhaltung nicht in Ordnung, weshalb es 2010 zu einer Schätzung durch das Finanzamt kam und das Finanzamt stellte fest: zu versteuerndes Einkommen 40.000,-€ für 2007. Einspruch wurde abgewiesen, ESt-Bescheid somit rechtswirksam.

Für das Jahr 2007 lag natürlich keine Meldung zur Pflichtversicherung bei der SVA vor.

Jetzt kommen Nachforderungen von SVA und Finanz. Die Finanz ist - nach Hinweis auf Privatkonkurs - kulant und verlangt lediglich die Zahlung der Quote. Bescheid liegt vor, alles bestens!

SVA stellt sich stur und behauptet, da der Bescheid erst 2010 ausgestellt wurde, sei die Entstehung der Schuld mit 2010 zu bewerten, es handle sich um eine nachträgliche Vorschreibung der Pflichtversicherung und dies stellt keine Nachforderung im Konkursfall dar, sondern eine völlig neue Forderung die auch zur Gänze zu bezahlen ist.

Ich sehe das anders. Da es sich trotzdem auf den Zeitraum 2007 bezieht, ist das Bescheiddatum meines Erachtens unerheblich und es kommt §198 IO zum tragen. D.h. es stellt lediglich eine Nachforderung dar. Dies um so mehr, als die SVA im Konkursverfahren ja sogar Parteienstellung hatte und ihre Forderung ordnungsgemäß angemeldet hat. Wenn ich falsch liege, stellt sich mir nämlich generell die Sinnhaftigkeit des Insolvenzrechtes in Frage, wenn nach Durchführung eines Konkurses erst recht wieder keine Rechtssicherheit herrscht und immense Nachforderungen auftauchen können. Im konkreten Fall geht es in Summe immerhin um fast 20.000,- Euro!!!

Da ich als Jus-Student zumindest ansatzweises über entsprechendes Fachwissen verfüge, wäre ich für eine ausführliche Antwort unter Anführung der entsprechenden Stellen im Gesetz sehr dankbar!

Danke!

Verfasst: 18.05.2011, 23:08
von Hank
Tät sagen, Ihre Frage übersteigt die Möglichkeiten eines allgemeinen Internetforums - da muss man sich sowieso immer zuerst einmal alle Unterlagen genau anschauen, außerdem ist das wieder so ein Fall wo sich Firmen- und Privatkonkurs überlappen - ein Leckerbissen für Spezialisten und nicht einmal diese können passende Antworten aus dem Ärmel schütteln, tät ich sagen.