Gemeinnützig oder nicht?
Verfasst: 10.05.2011, 21:42
Als Obmann eines kleinen Kulturvereins schlage ich mich gerade mit dem Gemeindeamt herum, was u.a. die Lustbarkeitsabgabe betrifft.
Zur Zeit sind wir an einem Punkt, an dem die Frage Weiterwurschtln oder Zusperren von der Definition einer "Gemeinnützigkeit" abhängt.
Ist ein Kulturverein, der von allen Beteiligten ehrenamtlich betreut wird, jährlich etwa 8 bis 10 öffentliche kulturelle Veranstaltungen organisiert und sämtliche Einnahmen aus Eintritt etc. ausschließlich in den weiteren Erhalt des Vereins und die Durchführung weiterer Veranstaltungen investiert, als "gemeinnützig" zu bezeichnen?
Bzw. kann man mit Fug und Recht behaupten, dass sämtliche Einnahmen dieses Vereins einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden?
Bitte um Expertenmeinung... nächste Woche muss ich wieder diskutieren gehen, dann wären, falls vorhanden, ein paar starke Argumente gut... Vielen Dank!
Zur Zeit sind wir an einem Punkt, an dem die Frage Weiterwurschtln oder Zusperren von der Definition einer "Gemeinnützigkeit" abhängt.
Ist ein Kulturverein, der von allen Beteiligten ehrenamtlich betreut wird, jährlich etwa 8 bis 10 öffentliche kulturelle Veranstaltungen organisiert und sämtliche Einnahmen aus Eintritt etc. ausschließlich in den weiteren Erhalt des Vereins und die Durchführung weiterer Veranstaltungen investiert, als "gemeinnützig" zu bezeichnen?
Bzw. kann man mit Fug und Recht behaupten, dass sämtliche Einnahmen dieses Vereins einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden?
Bitte um Expertenmeinung... nächste Woche muss ich wieder diskutieren gehen, dann wären, falls vorhanden, ein paar starke Argumente gut... Vielen Dank!