Gemeinnützig oder nicht?

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SachenMacher
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Gemeinnützig oder nicht?

Beitrag von SachenMacher » 10.05.2011, 21:42

Als Obmann eines kleinen Kulturvereins schlage ich mich gerade mit dem Gemeindeamt herum, was u.a. die Lustbarkeitsabgabe betrifft.

Zur Zeit sind wir an einem Punkt, an dem die Frage Weiterwurschtln oder Zusperren von der Definition einer "Gemeinnützigkeit" abhängt.

Ist ein Kulturverein, der von allen Beteiligten ehrenamtlich betreut wird, jährlich etwa 8 bis 10 öffentliche kulturelle Veranstaltungen organisiert und sämtliche Einnahmen aus Eintritt etc. ausschließlich in den weiteren Erhalt des Vereins und die Durchführung weiterer Veranstaltungen investiert, als "gemeinnützig" zu bezeichnen?

Bzw. kann man mit Fug und Recht behaupten, dass sämtliche Einnahmen dieses Vereins einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden?

Bitte um Expertenmeinung... nächste Woche muss ich wieder diskutieren gehen, dann wären, falls vorhanden, ein paar starke Argumente gut... Vielen Dank!



isidoro
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Beitrag von isidoro » 12.05.2011, 21:46

Die Art und die wirtschaftliche Tätigkeit des Vereines ist in diesem Fall zu kurz beschrieben um auf eine gemeinnützige Tätigkeit zu schliesen. Veranstaltet dieser Verein einen Musikabend mit Eintritt so sind diese Erlöse umsatzsteuerbar aber auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen kann der Verein wählen, ob er die Umsatzsteuer (derzeitige Grenze € 30.ooo,-- jährlicher Umsatz) dem Finanzamt abführt, oder nicht. Die Regelung bei der Gemeinde, - hier ist aber ab den 1. Euro Lustbarkeitsabgabe oder Vergnügungsteuer abzuführen. Weiters muss man die Statuten des Vereines anschauen, wobei Umsätze mit Eintritt bzw. mit Getränkeausschank immer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb gleichzusetzen sind - also immer Lustbarkeitsabgabepflicht. Wenn nur 1 oder 2 Veranstaltungen jährlich durchgeführt werden, kann empfohlen werden, beim Bürgermeister im guten Einvernehmen mit einen Nachlaß beantragen. Bei 10 Veranstaltungen wirds aber etwas schwieriger. Tip ewas politische List kann helfen.

SachenMacher
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Beitrag von SachenMacher » 12.05.2011, 22:15

Vielen Dank, die Antwort war hilfreich.
Wobei es in unserem Fall wahrscheinlich auf den abschließenden Tipp hinauslaufen wird: Zum Bürgermeister pilgern und auf gutes Wetter hoffen :-)

Hank
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Beitrag von Hank » 14.05.2011, 06:41

Genau - auf das was in den Statuten festgelegt ist kommt es drauf an. Die Statuten müssen ja von der Vereinspolizei genehmigt werden. Wenn die Vereinstätigkeit als "gemeinnützig" durchgegangen ist, ist Ihr Verein bis auf weiteres gemeinnützig...

Hängt dann von der Gemeinde ab, was sie von den Veranstaltern für Abgaben will, manche Gemeinden verlangen eine Abgabe pro aufgekleistertes Plakat.

Früher gab es im Vereinsgesetz den Begriff des "unentbehrlichen Hilfsbetriebs" mit dem der Ausschank zur Erfüllung des ideellen Vereinszweckes gestattet war.

Die Gemeinützigkeitsexzesse der diversen Vereine - Mitgliedsbeitrag = billiger Saufen - hat die gastronomische Konkurrenz auf den Plan gerufen.

Seit den Gemeinden mit dem EU-Beitritt die Getränkesteuer als Einnahmequelle abhanden gekommen ist, gibt's noch weniger Ausnahmen für Vereine.

Darüberhinaus ist die Vereinsmeierei heutzutage sowieso ins Facebook übersiedelt - der kostenlose elektronische Stammtisch...

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