Seite 1 von 1

bitte um Hilfe!

Verfasst: 08.05.2011, 08:43
von hm hm
hallo,

Ich und ein paar freunde haben vom internet, aus china, seidentücher bestellt. da der preis recht günstig war für uns hat jeder für sich mehrere bestellt, weil wir auch mehr kauften müssten um es billig zu kriegen. Auf den abbildungen auf der webseite standen keine marken auf den tüchern.
als die tücher ankamen bekam ich eine zollbenachrichtigung, dass tücher mit dem markenzeichen burberry in der sendung seien und diese fälschungen wären. der verkäufer hat gesagt, dass er nicht gewusst hat dass es ein problem wäre, was mir natürlich nicht viel geholfen hat.

monate später kam eine dursuchung, wobei sie nichts gefunden haben in der wohnung. burberry hat mich auch noch beschuldigt "gefälschte waren" zu verkaufen. was überhaupt nicht stimmt. was mich am meisten gestört hat als die durchsuchung kam, war ich nicht zu hause. meine mutter war alleine und sie wurde vor kurzem operiert konnte kaum alleine aufstehen. da sie auch mangelnde deutschkenntnsse hatte, sind sie zu nachbarn gegangen die sie in die wohnung holten. wobei es mich sehr gestört hat dass die nachbarn das mitbekommen.

ich wurde zur hauptverhandlung gerufen und beschuldigt dass ich gefälschte markenware einführe und diese verkaufe. was kann ich machen? ich habe nicht gewusst dass die tücher markentücher von burberry waren weil keine marke auf den abbildungen stand und ich verkaufe so was auch nicht. würde es mir helfen wenn ich vom verkäufer eine schriftliche aussage kriege in dem er sich äußert? bitte um ratschläge und hilfe..

danke

Verfasst: 10.05.2011, 03:32
von Hank
Zu beweisen, dass man etwas nicht gewusst oder getan hat ist immer schwer.

Es wird also so sein, dass aus den ganzen Umständen Ihrer Tätigkeiten Ihnen vorgeworfen wird, von den gefälschten Markenprodukten gewusst haben zu müssen. Fehlende Abbildungen sind ein schwaches Argument. Die Infos laufen geheim über e-mail usw.

Markenpiraterie ist ein globales Problem und strafrechtlich gesehen mindestens Betrug und dann schaut's mit der Privatsphäre natürlich nicht mehr so gut aus. Die Polizei jedenfalls ist so wie die Geschäftemacher durchaus nicht wählerisch in ihren Methoden.

Man sollte sich also am besten selber etwas einfallen lassen und eine eigene Marke kreieren, oder?

Verfasst: 11.05.2011, 16:21
von hm hm
sie haben natürlich recht, mir passiert sowas zum ersten mal. ich hatte nie etwas mit der polizei oder dem gericht zu tun.
ich weiss nur, dass ich und die jenen die mitbestellt haben keinerlei ahnung hatten, dass es sich um eine fälschung handelt. und überhaupt wenn ich wirklich so was machen würde, dann hätte man doch zumindest irgendwas das gefälscht oder kopie einer marke ist in der wohnung finden können, ich hab ja nicht gewusst dass die wohnung durchsucht wird.

wie sie auch gesagt haben es ist einerlei "betrug", aber ich habe bis jetzt weder irgendwas gefälschtes getragen noch verkauft und deshalb will ich nicht als eine "betrügerin" da stehen. ich weiss nicht ob man mir glauben wird aber, alle die mitbestellt haben werden als zeuge mitkommen, und alles andere was ich noch habe werde ich vorzeigen.

und danke für ihr kommentar.

Verfasst: 13.05.2011, 07:12
von MG
Was man Ihnen vorwirft, kann vieles sein, aber eines sicher nicht: Betrug, wie oben gemeint wird... Das wärs erst dann, wenn Sie die Fetzn als Originale verkaufen würden obwohl Sie wissen, dass sie unecht sind

Warten Sie einmal ab, ob und welche Verfahren wirklich eröffnet werden und dann kann man entscheiden, wie man vorgeht.

Wenn Sie Produktpiraterie Österreich googlen, finden Sie gute links zu diesem Thema (Wirtschsftskammer, Zoll usw).

mfg
RA Michael Gruner

Verfasst: 14.05.2011, 06:15
von Hank
Da wär' ich mir nicht so sicher, s.g. MG - in Italien mit seiner weltberühmten Modeindustrie ist es jedenfalls so, dass auch der Käufer der gefälschten Dolce & Gabbana-Tasche angezeigt werden kann -

jeder weiß, dass der "vu'cumpra" (so heißen in Italien die illegalen Straßenhändler) auf seinem Pappkarton nur gefälschte Markenware haben kann. Und wer, um sich einen noblen Anschein zu geben, sich mit gefälschter Markenware billig eindeckt ist ein - Betrüger. Basta.

Wie es um die Anwendung dieses Gesetzes bestellt ist, ist eine ganz andere Frage...

Verfasst: 16.05.2011, 07:08
von MG
Hank hat geschrieben:Da wär' ich mir nicht so sicher, s.g. MG - in Italien mit seiner weltberühmten Modeindustrie ist es jedenfalls so, dass auch der Käufer der gefälschten Dolce & Gabbana-Tasche angezeigt werden kann -

jeder weiß, dass der "vu'cumpra" (so heißen in Italien die illegalen Straßenhändler) auf seinem Pappkarton nur gefälschte Markenware haben kann. Und wer, um sich einen noblen Anschein zu geben, sich mit gefälschter Markenware billig eindeckt ist ein - Betrüger. Basta.

Wie es um die Anwendung dieses Gesetzes bestellt ist, ist eine ganz andere Frage...
...und passt zu allem nur nicht zum Thema selber. Es hilft auch den Fragenden nichts, wenn Sie Ihre moralischen Werte ( ...ist ein Betrüger...) mit Rechtsauskünften vermischen.