Guten Abend
Um Unterschiede zum Gutachtertreiben in D zu finden haben wir festgestellt, dass eine Richterin scheinbar nur einen "zertifizierten und beeidigten" Gutachter estellen darf. Haben wir das richtig verstanden?
Ferner verstehen wir §6 SDG so, dass ein Gutachter alle 5 Jahre erneut auf Antrag "zertifiziert" wird um in das Branchenbuch eingetragen werden zu können und bestellt werden zu können. Versteh wir das richtig?
Viele Grüße
Jürgen Görg
Gutachter - Re-Zertifizierung - Werkzeug der Richterin
Ihnen als Partei im streitigen oder außerstreitigen Verfahren hat die Gutachterpraxis des Gerichts völlig egal zu sein - Sie haben im Rahmen des Verfahrens alle Möglichkeiten Beweise und Gutachten von Experten Ihrer Wahl vorzubringen und so lange Rechtsmittel anzuwenden bis das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt. Allerdings ohne Anwalt geht es ab 2. Instanz nicht mehr und zum Obersten Gerichtshof brauchen Anwälte auch in Deutschland eine eigene Zulassung.
Hank

Hank




Guen Tag
Die Antwort verblüfft.
Weder beantwortet sie die Fragen, noch ist sie logisch.
Es kann auch dahinstehen ob meine Person Partei ist oder eine Arbeit im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft entsteht.
Unserer Meinung nach wäre es eine Einschränkung der richterlichen Unabhängigkeit wenn die Richterin nur Gutachter bestellen dürfte, die die Justizverwaltung, und damit die Politik, vorgibt.
Die Politik wird bekannter Maßen von Informationen aus der Wirtschaft geleitet, den Lobbyisten die sich vordrängeln, auch beim Geben von Informationen (Fthenakis) oder Organisationen (Kirche, Zeugen Jehovas, Scientologen, Berufsverbände, Arbeitgeberverbände, Finanzwirtschaft u.v.m.).
Gutachter wären also nach Parteibuch oder Organisationszugehörigkeit selektiert. Dies stimmt nachdenklich. Auch in Bezug auf eine Einrichtung einer "Gutachterkammer" hier im Landtag.
Zu Ihren Ausführungen:
Verwendet eine Richterin einen Gutachter der nicht zertifiziert ist (fehlende Rezertifizierung) ist das Beweismittel m.M. nicht zulässig.
Es muss ja einen Grund haben warum er nicht mehr zertifiziert wurde.
Stellt der Gutachter eine Rechnung tut er das in dem Wissen, dass er keine Zertifizierung hat und kein Gutachten erstellen darf (sofern obige Aussage zutrifft).
Grüsse
Jürgen Görg
Die Antwort verblüfft.
Weder beantwortet sie die Fragen, noch ist sie logisch.
Es kann auch dahinstehen ob meine Person Partei ist oder eine Arbeit im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft entsteht.
Unserer Meinung nach wäre es eine Einschränkung der richterlichen Unabhängigkeit wenn die Richterin nur Gutachter bestellen dürfte, die die Justizverwaltung, und damit die Politik, vorgibt.
Die Politik wird bekannter Maßen von Informationen aus der Wirtschaft geleitet, den Lobbyisten die sich vordrängeln, auch beim Geben von Informationen (Fthenakis) oder Organisationen (Kirche, Zeugen Jehovas, Scientologen, Berufsverbände, Arbeitgeberverbände, Finanzwirtschaft u.v.m.).
Gutachter wären also nach Parteibuch oder Organisationszugehörigkeit selektiert. Dies stimmt nachdenklich. Auch in Bezug auf eine Einrichtung einer "Gutachterkammer" hier im Landtag.
Zu Ihren Ausführungen:
Verwendet eine Richterin einen Gutachter der nicht zertifiziert ist (fehlende Rezertifizierung) ist das Beweismittel m.M. nicht zulässig.
Es muss ja einen Grund haben warum er nicht mehr zertifiziert wurde.
Stellt der Gutachter eine Rechnung tut er das in dem Wissen, dass er keine Zertifizierung hat und kein Gutachten erstellen darf (sofern obige Aussage zutrifft).
Grüsse
Jürgen Görg
Der gerichtlich beeidete Gutachter unterstützt den Richter bei seiner Urteilsfindung.
Die Partei erbringt Beweise, dazu zählen auch Attests und Gutachten von Experten aller Art, die selbstverständlich nicht vorher vom Gericht zertifiziert werden müssen. Wäre ja ein Wahnsinn.
Gutachten und Gegengutachten. In beiden Fällen ist der Richter nicht daran gebunden.
Klar, es ist immer auch ein politisches Gezerre. Deswegen gibt es ja sowas wie eine Gewaltenteilung, oder? Und um die muss jedes Mal aufs Neue gerungen werden.
Die Partei erbringt Beweise, dazu zählen auch Attests und Gutachten von Experten aller Art, die selbstverständlich nicht vorher vom Gericht zertifiziert werden müssen. Wäre ja ein Wahnsinn.
Gutachten und Gegengutachten. In beiden Fällen ist der Richter nicht daran gebunden.
Klar, es ist immer auch ein politisches Gezerre. Deswegen gibt es ja sowas wie eine Gewaltenteilung, oder? Und um die muss jedes Mal aufs Neue gerungen werden.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 124 Gäste