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Verlosung

Verfasst: 06.05.2011, 17:41
von Markus Bauer
Guten Abend.

Ich habe mich jetzt längere Zeit durch einige Foren gelesen, finde allerdings keine ausreichende Antwort für meine Frage.

Es gibt ja seit längere diese Hausverlosungen, bei denen man rechtlich gewisse Regeln einhalten muss.

Wie sieht es bei Verlosung anderer Gegenstände wie z.b Auto aus?

Bzw wenn man Gegenstände ankauft und dann weiterverlost?

Der Lospreis, sowie die Anzahl der Lose ist fixiert, die Verlosung unter Aufsicht eines Notars.

Wenn man dem ganzen eine Geschicklichkeitsspiel oder ähnliches hinzufügt, darf man dann so eine Verlosung starten?

mfg Markus

Verfasst: 07.05.2011, 21:15
von Hank
Jeder kann im Rahmen der Gesetze ein Preisausschreiben ausloben - so lange es mit rechten Dingen zugeht. Eingeschränkungen ergeben sich durch das Glückspielmonopol des Staates - wenn man so eine Autoverlosung gewerblich betreiben will, braucht man sowieso eine Gewerbeberechtigung und dann die Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer, wo man sich im Rahmen der Gründerservice beraten lassen kann.

Hank 8) 8) 8) 8)

Verfasst: 08.05.2011, 13:11
von Markus Bauer
Vielen Dank für die Antwort, habe begonnen mit der WK in Kontakt zu treten um alles Abzuklären.

Für mich stellt sich die Frage ob man überhaupt eine Genehmigung bekommt für eine regelmässige Verlosung von Gegenständen, oder ob dies mit vielen Auflagen verbunden ist.