Baurecht

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Markus Mikschi
Beiträge: 3
Registriert: 26.04.2011, 18:39

Baurecht

Beitrag von Markus Mikschi » 26.04.2011, 18:51

Hallo!

Meine Eltern haben eine Wohnung im Erdgeschoss mit Garten und Terrasse. Aus diese möchten sie nun ein "Gewächshaus" (=Wintergarten) stellen. Dafür werden natürlich die Unterschriften aller Eigentümer des Hauses benötigt. Doch der Eigentümer der Wohnung über uns möchte nicht unterschreiben weil er die Pläne dorthingehend verändern haben will, dass er auf den Wintergarten einen Balkon stellt. Logischer weise wollen dies meine Eltern nicht.

Nun meine Frage(n):
Darf er auf UNSEREM Grund so etwas überhaupt?
Können wir die Unterschrift einklagen?
Was gibt es sonst noch für Optionen?

Viele Dank schon mal für eure Antworten
LG



MG
Beiträge: 1555
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 26.04.2011, 19:13

Handelt es sich um Wohnungseigentum? (Nehme ich jetzt einmal an).

In diesem Falle benötigen Sie für eine deratige Maßnahme die Zustimmung ALLER Miteigentümer. Auch wenn der Garten Ihr Wohnungseigentumszubehör ist, es geht um die Aussenseite des Gebäudes, die formell "allen gehört" und um das äußere Erscheinungsbild.

Wenn sich einer querlegt, können Sie zwar versuchen, die Zustimmung durch das Gericht zu erzwingen, ich räume Ihnen aber nicht allzu gute Chancen ein, dass Sie bzw. Ihre Eltern das duchsetzen können gegen den Willen des Miteigentümers.

Die Gerichte sind da sehr restriktiv.

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Markus Mikschi
Beiträge: 3
Registriert: 26.04.2011, 18:39

Beitrag von Markus Mikschi » 26.04.2011, 22:43

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Müssen wir den Bau wirklich absagen wenn wir die Unterschrift nicht bekommen?

MG
Beiträge: 1555
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 27.04.2011, 11:03

Naja, wenn Sie es riskieren wollen, ohne Baugenehemigung zu fuhrwerken (weil die sollten Sie bei einer bewilligungspflichtigin Baumaßnahme, und um eine handelt es sich dabei meiner Meinung, ohne Zustimmung aller Grundeigentümer auch nicht bekommen ) und allenfalls nach Bau auf Entfernung erfolgreich vom Miteigentümer geklagt zu werden, dann bauen Sie's doch einfach.

Aber warum versuchen Sie nicht doch eine Mittellösung mit dem Nachbarn oben zu finden?

Markus Mikschi
Beiträge: 3
Registriert: 26.04.2011, 18:39

Beitrag von Markus Mikschi » 27.04.2011, 16:57

Weil das den Wert des Wintergartens verringern würde und somit auch den Wiederverkaufswert. Es ist ein unterschied ob ich einen Wintergarten mit einer Glasdecke habe oder einen mit einer massiven Decke.

Aber wir werden mal schauen ob der Nachbar mit sich reden lässt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: EllisBeaumont, Google [Bot] und 34 Gäste