Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Verfasst: 16.04.2011, 13:49
Hallo,
ich habe eine Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren wegen schweren Diebstahl erhalten.
Gegenstand der Vernehmung: ist ein Datum und ein Ort (eine Bank).
Ich kann nachweisen, dass ich an dem besagten, beschuldigten Tag nicht in der Bank war (Unterschriftenkarte der Bank). Es handelt sich ziemlich sicher um einen Safe eines „Freundes“.
Ich war an einem einzigen anderen Tag an diesem Safe (im Auftrag des „Freundes“, als dieser im Krankenhaus lag). Dieser andere Tag steht auch auf der Unterschriftenkarte.
Von diesem „Freund“ habe ich auch den Safeschlüssel erhalten, und auch den Zugang, den hat er mit Bankangestellten aus dem Krankenhaus aus organisiert. Alles mit Unterschrift von ihm.
Frage: Was soll ich aussagen bzw. vorweisen, ohne mich selbst unnötig zu belasten, sodass dieses Ermittlungsverfahren im besten Falle eingestellt wird?
Ist es besser, wenn ich
a) Nur sage, dass ich an dem Tag gearbeitet habe (was ich habe) und nach der Arbeit mich hingelegt habe (was ich ziemlich sicher gemacht habe), weil ich zu dem Zeitpunkt schwanger war und ein sehr hohes Schlafbedürfnis hatte – (was der Wahrheit entspricht).
b) Soll ich meine Gleitzeitliste vorweisen. (Besagter Tag ist ein Donnerstag –lange Öffnungszeiten der Bank - zeitlich wäre es sich nach der Arbeit noch ausgegangen dort hinzufahren.)
Und sonst nichts aussage/bzw. zu Protokoll gebe?
ODER
c) Soll ich darauf hinweisen, dass auch die Bank befragt werden könne?
d) Soll ich die Unterschriftenkarte, von der ich eine Kopie organisiert habe vorzeigen, die zeigt, dass ich an besagtem Tag nicht in der Bank gewesen bin, aber auch zeigt, dass ich an einem anderen Tag dort war?
e) Soll ich auf mögliche Fragen bezüglich dieses „Freundes“ eingehen, oder lieber die Aussage verweigern?
f) Leider hab ich keine Rechtschutzversicherung. Soll ich einen Anwalt mitnehmen?
Vielen, vielen Dank für eine Antwort.
ich habe eine Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren wegen schweren Diebstahl erhalten.
Gegenstand der Vernehmung: ist ein Datum und ein Ort (eine Bank).
Ich kann nachweisen, dass ich an dem besagten, beschuldigten Tag nicht in der Bank war (Unterschriftenkarte der Bank). Es handelt sich ziemlich sicher um einen Safe eines „Freundes“.
Ich war an einem einzigen anderen Tag an diesem Safe (im Auftrag des „Freundes“, als dieser im Krankenhaus lag). Dieser andere Tag steht auch auf der Unterschriftenkarte.
Von diesem „Freund“ habe ich auch den Safeschlüssel erhalten, und auch den Zugang, den hat er mit Bankangestellten aus dem Krankenhaus aus organisiert. Alles mit Unterschrift von ihm.
Frage: Was soll ich aussagen bzw. vorweisen, ohne mich selbst unnötig zu belasten, sodass dieses Ermittlungsverfahren im besten Falle eingestellt wird?
Ist es besser, wenn ich
a) Nur sage, dass ich an dem Tag gearbeitet habe (was ich habe) und nach der Arbeit mich hingelegt habe (was ich ziemlich sicher gemacht habe), weil ich zu dem Zeitpunkt schwanger war und ein sehr hohes Schlafbedürfnis hatte – (was der Wahrheit entspricht).
b) Soll ich meine Gleitzeitliste vorweisen. (Besagter Tag ist ein Donnerstag –lange Öffnungszeiten der Bank - zeitlich wäre es sich nach der Arbeit noch ausgegangen dort hinzufahren.)
Und sonst nichts aussage/bzw. zu Protokoll gebe?
ODER
c) Soll ich darauf hinweisen, dass auch die Bank befragt werden könne?
d) Soll ich die Unterschriftenkarte, von der ich eine Kopie organisiert habe vorzeigen, die zeigt, dass ich an besagtem Tag nicht in der Bank gewesen bin, aber auch zeigt, dass ich an einem anderen Tag dort war?
e) Soll ich auf mögliche Fragen bezüglich dieses „Freundes“ eingehen, oder lieber die Aussage verweigern?
f) Leider hab ich keine Rechtschutzversicherung. Soll ich einen Anwalt mitnehmen?
Vielen, vielen Dank für eine Antwort.