Wegerecht

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JUSLINE
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Wegerecht

Beitrag von JUSLINE » 23.09.2004, 07:27

An unser Grundstück grenzt eine landwirtschaftliche Fläche an. Diese landwirtschaftliche Fläche ist durch einen Weg zum angrenzenden Wald getrennt. Der Weg ist ca. 30 m von unserem Grundstück entfernt. Mehrere Nachbarn benutzen diesen Weg seit mindestens 30 Jahren, um in den Wald zu kommen. Der landwirtschaftliche Grund wurde nun verpachtet und der Pächter beginnt den ganzen Grund einzuzäunen - somit fällt der Weg innerhalb der Zäune und ist für uns nicht mehr benutzbar. Darauf angesprochen meinte der Pächter, er legt als "Kompromiss" einen neuen Weg an, der jetzt aber direkt vor unserem Grundstück Richtung Wald verläuft. (Der Kompromiss ist eigentlich keiner, da er uns nicht gefragt hat, ob uns das Recht ist) Haben wir die Möglichkeit, auf den "alten" Weg zu bestehen bzw. die Möglichkeit, den neuen Weg zu verhindern?



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JUSLINE
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RE: Wegerecht

Beitrag von JUSLINE » 24.10.2004, 00:19

Die Ersitzung eines Weges (das Recht diesen Weg zu begehen oder auch zu befahren) ist ausgeschlossen, wenn auch nur ein Stück dieses Weges über Waldboden führt - und somit ist eine Benützung über 30 Jahre irelevant.

Sollte ein Servitut auf Begehen dieses Weges bestehen (Grundbuchseintragung) so ist es dem Eigentümer oder Pächter des Grundstückes dennoch gestattes den Servitutsweg zu verlegen. Wesentlich ist, dass die Funktion des Weges beibehalten wird. Eine Verlegung um 30 Metern sehe ich als unproblematisch.

Wo ein Weg angelegt werden darf nicht allgemeingültig zu beantworten. Grundsätzlich bedarf es zur Verlegung eines Weges keiner Zustimmung der Nachbarn solange der Weg nicht die Grundstücksgrenze überragt. Gemeindeverordnungen können jedoch Mindestabstände zur Nachbarliegenschaft vorsehen.

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