Eintragungsproble bei Prüfstelle trotz TÜV Gutachten?
Verfasst: 04.04.2011, 13:45
Guten Tag!
Ich bitte um Hilfe denn nun kenn ich mich schön langsam gar nicht mehr aus. Da ich selbst Beamter bin und immer ordentlich arbeite staune ich manchmal über meine Kollegen.
Problemstellung : Ich Motorradfahrer, kaufe einige Teile für meine Chopper. Die wären, anderer Kotflügel, Luftfilter, und seitlicher Kennzeichenhalter. Ich kaufte bewusst Teile die eine TÜV Abnahme haben. Nun fahre ich heute zu einer Prüfstelle in NÖ und möchte mir einen Termin für die Abnahme und Eintragung ausmachen.
Kommentar des Sachverständigen: Wenn schon ein anderer Kotflügel dann muss er über das ganze hintere Rad reichen (tut er nicht fehlen ein paar Zentimeter) Ich sagte ich habe ein österreichisches TÜV Gutachten für dieses Teil, er sagt ist egal gilt nicht, ist so Gesetz. So nun steht aber im §7 ..das ausreichender Schutz vorhanden sein muss.
Frage ist der Prüfer vom TÜV der das Teil auf Verkehrs und Betriebsicherheit überprüft hat nicht kompetent? Oder der Herr von der Prüfstelle für die Abnahme.
Zweites Problem, der Luftfilter, fast die gleiche Sachlage, TÜV Gutachten...Kommentar. egal das darf man sowieso nicht umbauen lassen.
Ist der Österreichische TÜV nun kompetent, rechtmässig oder nicht? Hat immerhin einige hundert Euro gekostet die TÜV Abnahme.
Wie soll ich jetzt weiterverfahren? Ende April habe ich nun Vorfahrt termin bei der Prüfstelle für die Eintragung im Typenschein muss nun aber fürchten das die ganzen TÜV Gutachten nicht gelten sondern nur die Auslegung der Prüfstelle?
Bitte um Antwort!!
MfG Gernot R.
Ich bitte um Hilfe denn nun kenn ich mich schön langsam gar nicht mehr aus. Da ich selbst Beamter bin und immer ordentlich arbeite staune ich manchmal über meine Kollegen.
Problemstellung : Ich Motorradfahrer, kaufe einige Teile für meine Chopper. Die wären, anderer Kotflügel, Luftfilter, und seitlicher Kennzeichenhalter. Ich kaufte bewusst Teile die eine TÜV Abnahme haben. Nun fahre ich heute zu einer Prüfstelle in NÖ und möchte mir einen Termin für die Abnahme und Eintragung ausmachen.
Kommentar des Sachverständigen: Wenn schon ein anderer Kotflügel dann muss er über das ganze hintere Rad reichen (tut er nicht fehlen ein paar Zentimeter) Ich sagte ich habe ein österreichisches TÜV Gutachten für dieses Teil, er sagt ist egal gilt nicht, ist so Gesetz. So nun steht aber im §7 ..das ausreichender Schutz vorhanden sein muss.
Frage ist der Prüfer vom TÜV der das Teil auf Verkehrs und Betriebsicherheit überprüft hat nicht kompetent? Oder der Herr von der Prüfstelle für die Abnahme.
Zweites Problem, der Luftfilter, fast die gleiche Sachlage, TÜV Gutachten...Kommentar. egal das darf man sowieso nicht umbauen lassen.
Ist der Österreichische TÜV nun kompetent, rechtmässig oder nicht? Hat immerhin einige hundert Euro gekostet die TÜV Abnahme.
Wie soll ich jetzt weiterverfahren? Ende April habe ich nun Vorfahrt termin bei der Prüfstelle für die Eintragung im Typenschein muss nun aber fürchten das die ganzen TÜV Gutachten nicht gelten sondern nur die Auslegung der Prüfstelle?
Bitte um Antwort!!
MfG Gernot R.