Einsatzpauschale zahlen bei Storno?
Verfasst: 28.03.2011, 20:39
Hallo,
ich hätte eine Frage, und zwar folgendes: Vor ein paar Tagen habe ich einen Schlüsseldienst telefonisch bestellt, und dann innerhalb 5 Minuten wieder zurückgerufen und die Bestellung storniert.
Trotz Stornierung in kürzeren Zeit möchte die Firma von mir 39 Euro als Einsatzpauschale bekommen. Auf der Homepage der Firma gibt es keine Allgemeine Geschäftsbedingungen oder so. Ich habe nachgefragt, Sie sagen, dass sobald ein Auftrag von den Mitarbeitern telefonisch entgegengenommen wurde, wird der Auftrag im Auftragssystem administriert und der Servicetechniker umgehend entsendet. Bei einer nachträglichen Stornierung wird der Servicetechniker wieder zurückgeroutet, der Auftrag administrativ storniert und es kommt die Einsatzpauschale zur Verrechnung. Die Grundlage dafür soll das ABGB sein, meint die Firma.
Steht wirklich sowas im ABGB? Falls ja, wo genau? Muss ich diesen Betrag wirklich zahlen?`
Ich hoffe, dass jemand mir dabei helfen könnte.
Danke,
LG, Ece
ich hätte eine Frage, und zwar folgendes: Vor ein paar Tagen habe ich einen Schlüsseldienst telefonisch bestellt, und dann innerhalb 5 Minuten wieder zurückgerufen und die Bestellung storniert.
Trotz Stornierung in kürzeren Zeit möchte die Firma von mir 39 Euro als Einsatzpauschale bekommen. Auf der Homepage der Firma gibt es keine Allgemeine Geschäftsbedingungen oder so. Ich habe nachgefragt, Sie sagen, dass sobald ein Auftrag von den Mitarbeitern telefonisch entgegengenommen wurde, wird der Auftrag im Auftragssystem administriert und der Servicetechniker umgehend entsendet. Bei einer nachträglichen Stornierung wird der Servicetechniker wieder zurückgeroutet, der Auftrag administrativ storniert und es kommt die Einsatzpauschale zur Verrechnung. Die Grundlage dafür soll das ABGB sein, meint die Firma.
Steht wirklich sowas im ABGB? Falls ja, wo genau? Muss ich diesen Betrag wirklich zahlen?`
Ich hoffe, dass jemand mir dabei helfen könnte.
Danke,
LG, Ece