Sehr geehrte Leser(innen) !
Wir sind mehrere Besitzer einer gemeinsamen Liegenschaft, auf der Wohnungseigentum mit 3 Gärten begründet wurde. Heute ist einer von diesen 3 Gartenbesitzern auf die Idee gekommen, das Nutzwertgutachten in Frage zu stellen, da er keine unter Erde verlegte Elektroleitungen im Gegensatz zu den beiden anderen besitzt. Er meint, dass diese Leitungen (es queren u.a. auch Fremdleitungen für Nachbargrundstücke) zum Zeitpunkt der Erstellung des Nutzwertgutachtens nicht bekannt waren und daher nicht berücksichtig wurden und eine Wertminderung darstellen.
Könnte dieser eine Mitbesitzer das Nutzwertgutachen einseitig zu seinen Gunsten bzw. Anteilen ändern lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Paulchen
Mögliche Änderungen im Nutzwert - Nutzwertgutachten
Die Elektroleitungen sind kein Bewertungsmassstab für ein Nutzwertgutachten. Der gute Mann möge seinen Antrag bei Gericht (bzw. Schli-Stelle) auf Neufestsetzung einbringen, dann merkt ers eh..
Kapiert hab ich im übrigen aber nicht, was es mit den E-Leitungen auf sich hat.
Auf was für Ideen die Leute kommen...
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Kapiert hab ich im übrigen aber nicht, was es mit den E-Leitungen auf sich hat.
Auf was für Ideen die Leute kommen...

mfG
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