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Verteilung von Abschlußbericht in der Nachbarschaft

Verfasst: 24.03.2011, 22:28
von edione
Liebe Community,

aus einer von mir eingebrachten Anzeige gegen eine Person liegen mir sämtliche Unterlagen (Niederschriften, Zeugenaussagen, Abschlußbericht der Polizei, Beweißmittel) vor.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt und keine Anklage erhoben.

Ich würde sehr gerne den Abschlußbericht bzw. die Niederschrift der angezeigten Person in deren Nachbarschaft verteilen. Mit Ausnahme der angezeigten Person würden sämtliche Namen geschwärzt werden. Aus deren Niederschrift gehen einige pikante Aussagen bzw. auch Straftaten hervor.

Wie würde eine solche Verteilung rechtlich aussehen? Gibt es dafür überhaupt eine Strafrechtliche Konsequenz?

Verfasst: 26.03.2011, 15:12
von Hank
Das Gewaltmonopol liegt bis auf ein gewisses Selbstverteidigungsrecht in Notfällen bei den staatlichen Organen, um Lynchjustiz aus persönlicher Rache zu vermeiden. Für die Allgemeinheit besonders relevante Fälle werden eh' meistens in den Medien behandelt.

Wenn Sie jemandem eine bereits vollzogene Strafe in der Öffentlichkeit, also vor einem größeren Personenkreis vorwerfen, kann der Beleidigte Strafanzeige erstatten, was in schweren Fällen drei Monate Gefängnis bedeuten kann und Schadenersatzforderungen wegen erlittener Kränkung.

Wir haben aber Meinungs- und Pressefreiheit in Österreich - wenn sonstige Vorwürfe gegen eine Person objektiv wahr sind, können Sie diese auch verbreiten. Rein persönliche Genugtuung ist dabei ein schlechtes Motiv. Die Öffentlichkeit warnen und die betreffende Person zu einem Umdenken und zur Verhaltensänderung zu bewegen kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Könnte man vielleicht als Zivilcourage bezeichnen.

Dabei sind allerdings noch die verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen zu beachten, d.h. das Privat- und Familienleben, also das Leben jenseits von Beruf und öffentlicher Betätigung geht niemandem etwas an. Persönliche Eigenschaften und Verhältnisse dürfen Sie jemandem nicht derartig vorwerfen, dass er in der Öffentlichkeit verächtlich gemacht wird.

Im Übrigen hängt es davon ab wie der Betroffene reagiert - wenn Sie wissen, dass der Betreffende auf so eine Zettelverteil-Aktion mit hoher Wahrscheinlichkeit aggressiv und unverhältnismäßig reagieren wird, riskieren Sie z.B. den Straftatbestand der fahrlässigen Gemeingefährdung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit.

Also cool und sachlich bleiben und nicht unnötig böses Blut machen, das machen eh' schon genug Akteure in der Medienöffentlichkeit.

Hank 8) 8) 8)