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Alokohol unter 18
Verfasst: 21.03.2011, 17:38
von Laurent Hohenstaller
Grüßgott die Herren und Damen,
hätte da mal eine Kurze Frage:
ein freund von mir wurde 2009 wegen 1,14 promillle bestraft (er war mit keinem fahrzeug unterwegs)
damals bekam er keine strafe musste aber zum jugendservice
jetzt wurde er vor 2 wochen wieder mit 1,4 promille erwischt..
kannst das auswirkungen auf den führerschein haben da es das zweite mal war oder gibt es nur eine Geldstrafe?
danke für die antworten ( freund wollte sich nicht selbst anmelden)
MFG
Verfasst: 21.03.2011, 19:31
von Officer01
Das Jugendschutzgesetz ist ein Landesgesetz, das heißt es kann in jedem Bundesland unterschiedlich sein.
Grundsätzlich ist der Konsum von Alkohol jeglicher Art Jugendlichen vor Vollendung des 16. Lebensjahres verboten. Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist der übermäßige Alkoholkonsum und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken (auch Mischgetränken) verboten.
In wie weit übermäßiger Alkoholkonsum vorliegt, ist Ermessenssache einer Behörde (kann variieren). 1,4 Promille ist für einen Jugendlichen jedoch mehr als übermäßig.
Viele Behörden handhaben es so, dass sie anstelle der Geldstrafe den Jugendlichen zur Erbringung einer sozialen Leistung (z. B. Arbeit im Pflegeheim, Vorsprache beim Jugendservice, ...) auffordern. Wenn diese soziale Leistung "abgearbeitet" wurde, dann liegt keine Bestrafung vor und es ist somit auch nicht führerscheinrelevant.
Wird der Jugendliche jedoch mit einer Geldstrafe belastet, stellt dies sehr wohl eine Bestrafung dar und es kann unter Umständen bei der Erlangung des Führerscheines herangezogen werden (maximal 5 Jahre).
Verfasst: 22.03.2011, 07:47
von Laurent Hohenstaller
ja das problem ist nur er war im september 2009 schon mal beim jugendservice...
kann er diese strafe ein zweites mal auch kriegen??
ist ja immerhin schon 1 1/2 jahre her...
ps.: wir sind in oberösterreich
Verfasst: 22.03.2011, 18:20
von Berteel
wie alt war er bei beiden Kontrollen?
ob diese 1,4 Promille übermäßig waren, hängt auch davon ab, wie er sich zu dem Zeitpunkt verhalten hat (z.B: lief er laut schreiend umher, lag er irgendwo herum, hat man es ihm nicht angemerkt, etc.).
Da solche "Begleiterscheinungen" auch von den Beamten protokoliert werden, und somit auch die Strafe beeinflussen können
Verfasst: 22.03.2011, 21:20
von Laurent Hohenstaller
ja beim ersten mal war er 16 und jetzt 17 und wird in einem monat 18
ja beide mal war was dabei aber für das bekam er eine andere strafe
Verfasst: 23.03.2011, 06:57
von Hank
Erstens muss dein Freund den Führerschein erst einmal bestehen, dann ist er ein Jahr auf Probe. Und wenn sich seine alkoholischen Neigungen nicht ändern, wird er ohnehin nicht viel vom Führerschein haben.
Entscheidend ist immer die Frage wie verlässlich ist jemand, stellt jemand eine Gefahr für die allgemeine und für die eigene Verkehrssicherheit dar? Promill-Exzesse und Strafen sind eindeutig negative Hinweise.
Hank

Verfasst: 23.03.2011, 10:38
von Laurent Hohenstaller
ja er hat den führerschein schon bestanden muss nur noch warten bis das er 18en ist
also hat das keine konsequenzen das er den Führerschein später kriegt??
wurde ja immerhin zweimal mit zuviel alkohol erwischt??
Verfasst: 26.03.2011, 15:23
von Hank
Eine Prognose abzugeben wie eine Behörde entscheiden wird ist immer schwierig und via Forum kann man das auch nicht besser beurteilen.
Du bist sein Freund - was glaubst, wird er auf sich und vor allem auf andere in ausreichendem Maße Rücksicht nehmen?
Wahrscheinlich bekommt der Führerschein pünktlich zum 18.
Geburtstag, aber wenn dann etwas in puncto Alkohol vorfällt ist das Vorleben bereits aktenkundig und dann gibt's gleich beim ersten Mal massive Konsequenzen - Geldstrafe, Psychotest bis hin zu Führerschein neu machen. Es geht um die Verkehrssicherheit, das ist das Um und Auf.
Hank
