Krisenzentrum und JA ignorieren meine Anordnung
Verfasst: 20.03.2011, 00:20
Kurze Schilderung: Meine Tochter 15 Jahre alt hat das Elternhaus verlassen um bei ihrem Freund zu wohnen. Am Jugendamt habe ich dies ausdrücklich abgelehnt. Daher, da sie nicht nach Hause wollte und bei ihrem Freund nächtigen wollte, kam sie ins Krisenzentrum der Stadt Wien.
Am 9.3.hatte ich einen Termin im Krisenzentrum und da es zu keiner Einigung kam, habe nochmals darauf hingewiesen das ich nicht wünsche das sich meine Tochter mit diesen Leuten abgibt, da ich aus Interneteinträgen gelesen habe das ihr Freund mit Drogen, Tabletten und zu guter Letzt sich eine Waffe gekauft hat, gelesen! Unter anderm ist in diesem eintrag auch zu lesen er habe SEINEN BESTEN FREUND MIT ERSCHIESSEN GEDROHT.Dies habe ich auch der Polizei übergeben da er erst 17 ist und an eine Waffe nur illegal gekommen sein kann. Soweit so gut.
Heute, (19.03) habe ich um 22.01 Uhr (Ende der Ausgehzeit)das Krisenzentrum angerufen und habe meine Tochter verlangt.
Mir wurde von der Leiterin mitgeteilt das - wortwörtlich-" wir ihrer Tochter erlaubt haben, bei ihrem Freund zu nächtigen" Zitat ENDE.
Ich habe nnoch nach dem Namen gefragt und auch erhalten.
Um 22.06 klingelte einmal mein Handy - es war das Krisenzentrum jedoch wurde sofort aufgelegt.
Nun denke ich kann das so nicht sein das ein Amt eine (ich nenne es mal so) temporäre Obsorge an eine mir wildfremden Person (Mutter des Freundes) abgeben kann.
Vielleicht kann mir wer bitte dazu grundsätzlich Auskunft erteilen, da ich mich ja auf den §146b ABGB berufen habe.
Hier noch der Wortlaut des §:Gesetzestext:
(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. März 2011)
Soweit die Pflege und Erziehung es erfordern, hat der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Hält sich das Kind woanders auf, so haben die Behörden und Organe der öffentlichen Aufsicht auf Ersuchen eines berechtigten Elternteils bei der Ermittlung des Aufenthalts, notfalls auch bei der Zurückholung des Kindes mitzuwirken.
Danke für alle die mir da konkret helfen können.
Nachtrag: habe nämlich am Montag wieder einen Termin und würde gerne wissen ob es rechtens ist einer 15 jährigen zu erlauben irgendwo zu nächtigen
Am 9.3.hatte ich einen Termin im Krisenzentrum und da es zu keiner Einigung kam, habe nochmals darauf hingewiesen das ich nicht wünsche das sich meine Tochter mit diesen Leuten abgibt, da ich aus Interneteinträgen gelesen habe das ihr Freund mit Drogen, Tabletten und zu guter Letzt sich eine Waffe gekauft hat, gelesen! Unter anderm ist in diesem eintrag auch zu lesen er habe SEINEN BESTEN FREUND MIT ERSCHIESSEN GEDROHT.Dies habe ich auch der Polizei übergeben da er erst 17 ist und an eine Waffe nur illegal gekommen sein kann. Soweit so gut.
Heute, (19.03) habe ich um 22.01 Uhr (Ende der Ausgehzeit)das Krisenzentrum angerufen und habe meine Tochter verlangt.
Mir wurde von der Leiterin mitgeteilt das - wortwörtlich-" wir ihrer Tochter erlaubt haben, bei ihrem Freund zu nächtigen" Zitat ENDE.
Ich habe nnoch nach dem Namen gefragt und auch erhalten.
Um 22.06 klingelte einmal mein Handy - es war das Krisenzentrum jedoch wurde sofort aufgelegt.
Nun denke ich kann das so nicht sein das ein Amt eine (ich nenne es mal so) temporäre Obsorge an eine mir wildfremden Person (Mutter des Freundes) abgeben kann.
Vielleicht kann mir wer bitte dazu grundsätzlich Auskunft erteilen, da ich mich ja auf den §146b ABGB berufen habe.
Hier noch der Wortlaut des §:Gesetzestext:
(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. März 2011)
Soweit die Pflege und Erziehung es erfordern, hat der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Hält sich das Kind woanders auf, so haben die Behörden und Organe der öffentlichen Aufsicht auf Ersuchen eines berechtigten Elternteils bei der Ermittlung des Aufenthalts, notfalls auch bei der Zurückholung des Kindes mitzuwirken.
Danke für alle die mir da konkret helfen können.
Nachtrag: habe nämlich am Montag wieder einen Termin und würde gerne wissen ob es rechtens ist einer 15 jährigen zu erlauben irgendwo zu nächtigen