Gleich zum Thema:
Zur Einweihungsfeier unserer Wohnung (die auch gleichzeitig die Geburtstagsfeier meiner Ex-Freundin war) haben wir von einer gemeinsamen Freundin ein dreiteiliges Bild geschenkt bekommen.
Nun können wir uns nicht einigen wer das Bild bekommt. Meine Ex ist der Meinung das ich keinen Anspruch darauf habe, da ihr ja 2 Teile davon gehören würden.
Ich habe auch schon bei der Person von der wir das Bild bekommen haben nachgefragt und sie hat gemeint das ein Teil auf jeden Fall mir gehört.
Da meine Ex aber alle drei Teile behalten will, würde ich gern wissen ob sie das darf oder nicht.
Das Bild ist relativ viel wert, daher will ich es nicht einfach so "herschenken".
Güteraufteilung nach Trennung
Wenn Sie etwas gemeinsam geschenkt bekommen haben, dann sind Sie beide je zur Hälfte Eigentümer aller drei Teile.
Wenn Sie sich nicht einigen können, dann müssen Sie's verkaufen und den Erlös teilen. So etwas kann man auch einklagen (Teilungsklage), aber ob dann nach dem Streit noch Geld übrigt bleibt, ist die Frage....
mfG
RA Michael Gruner
Wenn Sie sich nicht einigen können, dann müssen Sie's verkaufen und den Erlös teilen. So etwas kann man auch einklagen (Teilungsklage), aber ob dann nach dem Streit noch Geld übrigt bleibt, ist die Frage....
mfG
RA Michael Gruner
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