Copyrights und Patente in Vorträgen?

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Fl4me
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Copyrights und Patente in Vorträgen?

Beitrag von Fl4me » 17.03.2011, 15:17

Guten Tag,

ich habe eine wichtige Frage bzgl. Copyrights und angemeldeten Patenten. Ich möchte in Zukunft eine Vortragsreihe starten mit Workshops, Seminaren und eben Vorträgen und meine Frage ist, wie sehr ich auf diverse Copyrights und angemeldete Patente achten muss, um keine Probleme wegen Urheberrechtsverletzung etc. zu bekommen...es ist so, dass meine angestrebte Vortragsreihe komprimiertes Wissen aus diversen Büchern, Lehrmeinungen und wissenschaftlichen Publikationen enthalten wird. Die Fragen, welche sich für mich stellen, sind:

1) Darf man Wissen aus Büchern, bzw. die enthaltenen Grundideen und Konzepte, in einer öffentlichen Präsentation verwenden und vortragen, oder müssen gewisse Verweise auf Autor und Werk hinzugefügt werden bzw. gar eine Einverständniserklärung eingeholt werden, dass man bestimmte Konzepte verwenden darf bzw. weiterführt?

2) Würde eine Abänderung und Modifikation von Inhalten das Urheberrecht entschärfen? Ich kenne nur Beispiel aus der Musikindustrie, wo z.B. Tracks einfach einen Halbton gepitched werden und dann ist es nicht mehr original, von dem her darf es verwendet werden...?

3) Es gibt in meinem Fall ein Werk, oder besser gesagt Konzept, welches seit 1999 mit einem Patent abgesichert ist und jetzt frage ich mich, ob ich Ideen aus diesem Werk verwenden darf (natürlich mit Verweisen und Zitaten auf Autor und Titel), ohne, dass ich Probleme bekomme. Darf ich Ideen daraus aufgreifen und verwenden, wenn sie abgeändert/adaptiert werden, das Konzept jedoch das Gleiche bleibt?

Oder mache ich mir generell zu viele Sorgen und das Ganze wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird?

Ich frage deswegen, weil ich der Meinung bin, dass jeder Zugang zu hilfreichen Denkansätzen und Ideen haben sollte und darf und eine Komprimierung von Wissen aus dutzenden Büchern schon eine Menge Bürokratie mit sich bringen würde, müsste man sich von jedem Autor einzeln das OK einholen bzw. dürfte man gewisse Ideen auf Grund von Copyright oder Patent gar nicht erst aufgreifen...


Vielen Dank für die Hilfe und Stellungnahmen, ich freue mich bereits auf die spannenden Antworten,


mit freundlichen Grüßen,


Peter



Georg2
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Beitrag von Georg2 » 17.03.2011, 17:19

Sie sind wohl von allen guten Geistern verlassen!

Selbstverständlich können Sie NICHT fremde Rechte, seien es auch immatierelle, einfach übernehmen.

Offenbar ist im Zeitalter des cyberspace jeglicher Hausverstand abhanden gekommen.

MFG
MAJER

MG
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Beitrag von MG » 17.03.2011, 18:23

Georg hat geschrieben:Sind Sie von allen guten Geistern verlassen!

Selbstverständlich können Sie NICHT fremde Rechte, seien es auch immatierelle, einfach übernehmen.
MFG
MAJER
Es wird wirklich langsam Zeit, von diesem Forum Anschied zu nehmen, bei der Troll-Dichte. :roll:

Ihre Anfrage ist viel zu lang und zu komplex, um Sie ohne zusätzliche Prüfung zu beantworten. Nur so allgemein:

Natürlich können Sie in Vorträgen veröffentlichte Ergebnisse wiedergeben, darauf verweisen, diese diskutieren, anzweifeln, empfehlen, was auch immer, nur hat der "Erfinder" Anspruch darauf, dass klar gestellt wird, dass er der ERfinder ist und nicht Sie. Dabei ist das umso heikler, umso neuer und unbekannter die Erfindungen, Erkenntnisse sind.

Wenn Sie heute über Autoreifenproduktion vortragen und dabei nicht mehr auf den Erfinder der Gummi-Vulkanisierung verweisen, wird das nicht mehr schlimm sein.

Das Beipiel aus der Musik ist übrigens falsch, das Pitchen hilft nichts, solange "das Werk" noch als solches unverkennbar "das Werk" ist.

Die Frage mit dem "Werk" und dem Patent ist so unklar, dass man das nicht beantworten kann. In der Patentschrift steht, was geschützt wurde. Wenn es sich dabei z.B. um eine "selbstknickende" Dichtung handelt, deren Lippe beim Einschrauben um 45 Grad angehoben wird, dann reichts nicht, wenn Sie jetzt mit einem gleichartigen Produkt kommen, aber darauf verweisen, dass bei Ihnen die Dichtung 60 Grad vom urspr. abgebogen wird.

Es ist auch nicht zu erkennen, was Sie unter "Verwenden" verstehen. Wenn Sie nur über Patente erzählen wollen, dann dürfen Sie das, wenn diese veröffentlicht wurden. Wenn es sich jedoch um ein patentiertes Verfahren oä. handelt, dann dürfen Sie dieses Verfahren nur VERWENDEN, wenn der Patentinhaber dies erlaubt.

Vielleicht können Sie ja ein griffiges Beispiel liefern, dann kann man sicher punktgenauer antworten.

Ihr Gedanke, dass Wissen zugänglich sein soll, ist genau der Zugang, den z.B. das UrhG auch in sich trägt und daher vielfache Ausnahmen (Zitat, Wissenschaft, Unterricht usw. usw.) von den strengen Regeln bietet.

mfG
RA Michael Gruner

Georg2
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Beitrag von Georg2 » 17.03.2011, 19:24

"Würde eine Abänderung und Modifikation von Inhalten das Urheberrecht entschärfen?"

Allein an dieser Aussage kann man erkennen, dass es sich nicht nur um einen "Vortrag" handelt, sondern dass die Übernahme von Rechten geschützter Werke beabsichtig ist.

Die Konkretisierung des "Projektes" ("workshop"??) wäre natürlich interessant.

Fl4me
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Beitrag von Fl4me » 18.03.2011, 09:50

Vielen Dank für die Rückmeldungen...

Ich glaube ich habe mich nicht konkret genug, vielleicht auch falsch ausgedrückt.

Mein Ziel ist es nicht jemandem etwas wegzunehmen oder Kapital aus fremden Ideen zu schlagen! Ich bin nur mittlerweile schon so häufig darauf angesprochen worden, dass ich über bestimmte "Selbsthilfe-Themen" Seminare halten soll, weil ich anscheinend sehr gut Menschen mein Wissen vermitteln kann und auch sehr viel mitzuteilen habe...natürlich ist das meiste eigene Erfahrung, wissenschaftliche Hintergründe, welche ich aus dem Studium verwenden kann etc...dennoch gibt es so manches Werk, welches sehr fundiertes Wissen und gute Ideen bzw. Sichtweisen veröffentlicht und es würde mich eben interessieren, ob ich solche Beispiele oder Denkansätze geben und nennen darf, auch wenn sich nicht in meinem Kopf entstanden sind...das hat nichts mit Ideenklau, sondern eher mit einer Sammlung von Wissen aus diversesten Quellen zu tun, welche komprimiert weitergegeben werden soll, um anderen einen harten Weg zu ersparen und diese mit Denkansätzen zu füttern und das Gehirn zu stimulieren. Natürlich habe ich nicht vor Ideen für mich zu beanspruchen, welche nicht meine sind, aber ich würde eben gerne über gewissen Sachen sprechen, welche auch in Büchern etc. niedergeschrieben sind und für mich Sinn machen!

Die Sache mit dem Patent ist auch auf ein Buch bezogen, wo ziemlich interessante Denkansätze graphisch dargestellt sind (tw. in Form von Diagrammen)...wahrscheinlich müsste ich beim Urheber um eine Lizenz fragen, dass ich das Konzept erwähnen darf?

Es geht hier also um Literatur und Verweise bzw. Zitate, welche ich in Vorträgen gerne einbauen würde, um einfach eine breiteres Spektrum an Denkansätzen zu liefern, nicht um etwas als meines zu verkaufen, was nicht meines ist!


Ich habe bereits ein wenig in den Paragraphen für Urheberrechte geschmökert und da kommen sehr viele Ausnahmen vor, z.B. Zitate etc...


Vielen Dank für die Rückmeldungen,

P.

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 19.03.2011, 06:51

Es kommt wie gesagt drauf an was Sie genau vor haben- "Freie Werknutzung" von geschützten Werken ist denkbar wenn es sich um wertvolle gemeinnützige, unkommerzielle Ansprüche handelt. Da trifft Sie aber die Beweislast. Und das Werk muss das Werk bleiben.

Sobald jedoch Geld im Spiel ist, hat man sich mit den Urhebern bzw. Bezugsberechtigten vorher ins Einvernehmen zu setzen, wenn man Unterlassungs- und Schadenersatzklagen bzw. Verwendungsansprüche vermeiden will.

Am besten selber nachdenken und kreativ sein - da haben alle was davon...

Jedoch klar ist auch: Das Urheberrecht hat im Internet-Zeitalter mit seiner extremen und technisch einfachen Reproduzierbarkeit von geistigen Werken eine andere Dimension bekommen.

Wer öffentlichen Raum und öffentliche Aufmerksamtkeit via Cyber-Space beansprucht und benützt, hat im selben Maß Beanspruchung durch Nutzer zu erdulden, anders wird es nicht gehen. Die Reizschwelle in puncto Schutzanspruch wird also höher anzusetzen sein als vor der Internet-Zeit.

Weil wer mit der Idee des Urheberrechts aus dem 19. Jhd. + ausgewählte technische Möglichkeiten des 21. Jhd. daherkommt, beschreibt nur sein Vorgehen zur Ausbeutung im jetzigen System.

Für was wurde das Internet erfunden? Eben.

Hank 8) 8) 8) 8)

Georg2
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Registriert: 17.03.2011, 17:07

Beitrag von Georg2 » 21.03.2011, 03:00

Fl4me hat geschrieben:Vielen Dank für die Rückmeldungen...



Die Sache mit dem Patent ist auch auf ein Buch bezogen, wo ziemlich interessante Denkansätze graphisch dargestellt sind (tw. in Form von Diagrammen)...wahrscheinlich müsste ich beim Urheber um eine Lizenz fragen, dass ich das Konzept erwähnen darf?


P.
Hank hat geschrieben:
Sobald jedoch Geld im Spiel ist, hat man sich mit den Urhebern bzw. Bezugsberechtigten vorher ins Einvernehmen zu setzen, wenn man Unterlassungs- und Schadenersatzklagen bzw. Verwendungsansprüche vermeiden will.

Die Reizschwelle in puncto Schutzanspruch wird also höher anzusetzen sein als vor der Internet-Zeit.

Hank 8) 8) 8) 8)
Die Gedanken in einem Buch, wie Sie beschrieben haben, stellen kein "Patent" dar.
Die Erwähnung eines Denkansatzes in einem Vortrag zur "Lebensberatung" (unabhängig davon, ob "Geld im Spiel ist") wird sicher keine Urheberrechte verletzen.
Eine darüber hinausgehende "Verwendung" müssen Sie im Detail mit einem RA besprechen, da es sich beim Urheberrecht um ein sehr komplexes Rechtsgebiet handelt. Eine kostenlose Beratung zu diesem Spezialgebiet könne Sie hier nicht erwarten.

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