Seite 1 von 1

Frage zu Wegerecht

Verfasst: 16.03.2011, 13:54
von Boerni
Sehr geehrte Forums-Teilnehmer, ich besitze in Oberösterreich ein Wegerecht über zwei landwirtschaftliche Grundstücke, jeweils im Ausmaß von 3000 m2. Beide Grundstücke stehen jetzt von ihren Verkäufern als Baugrundstücke zum Verkauf, wie sieht es da mit meinem Wegerecht über diese Grundstücke aus, kann dieses Recht auf einen Weg am Rande der Grundstücke reduziert werden? Wie ist die Vorgehensweise in solch einem Fall?

Verfasst: 16.03.2011, 16:08
von Berteel
Wenn das Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, behältst du es auch weiterhin (außer du verkaufst es an den neuen Eigentümer).

Der Eigentümer, muss dir zwar die Überfahr gewähren, kann aber (meines Wissens) auch sagen, wo das Grundstück befahren werden soll (solange für dich kein gravierender Nachteil daraus entsteht).

Verfasst: 16.03.2011, 16:33
von Boerni
hallo, ja das Wegerecht ist eingetragen, es gibt auch einen Furt am Rande der Grundstücke, das Wegerecht kann also auf diesen Furt reduziert werden?

Verfasst: 16.03.2011, 16:40
von MG
Was wurde denn in der Wegerechtvereinbarung ausgemacht? Normaler Weise wird dort geregelt, wo und in welchem Ausmaß ein Weg benützt werden kann (...an der norwestlichen Grundstücksgrenze in einer Breite von 3 Metern... etc.) meist werden auch Skizzen angeschlossen etc.

Wenn das alles nicht vereinbart ist, dann kann, wie schon oben gepostet wurde, es sich der Belastete es aussuchen, wo er das Wegerecht ausüben lässt.

Sollten Sie die Vereinbarung nicht haben, können Sie diese beim Grundbuch ausheben.

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Verfasst: 16.03.2011, 19:57
von Boerni
hallo, es gibt im Grundbuch nur die Anmerkung über das Wegerecht, aber keine Skizzen wo, jedoch gibt es diesen Furt. Bei einer möglichen Löschung des Wegerechts, wie wäre da zu Bewerten. Es verzichtet wahrscheinlich niemand freiwillig auf sein Wegerecht?!

Verfasst: 19.03.2011, 06:59
von Hank
Skizzen, Fotos, Luftaufnahmen usw. sind im Kataster zu finden.

Der Nachbar hat Ihnen beim aktuell nötigen Wegnutzungsbedarf aber auf alle Fälle so weit wie möglich entgegenzukommen. Nutzungsrechte auf "Vorrat" spielt's aber nicht.

Hank 8) 8) 8)