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Anspruch auf Schadenersatz (Schmerzensgeld)?

Verfasst: 22.09.2004, 08:44
von JUSLINE
Meine Schwiegermutter, Pensionistin, 70 J., wohnhaft in Waidhofen/Ybb, NÖ war vor ca. 4 Monaten für eine Woche zu Besuch bei ihrer Tochter in Waizenkirchen, OÖ. Sie fuhren nach Grieskirchen, um einen Einkaufsbummel zu machen. Unter anderem besuchten sie auch das Schuhgeschäft Vögele.

Beim Durchgehen durch das Geschäft bemerkte sie nicht, dass mitten auf dem Weg ein Plakat lag, rutschte darauf aus und stürzte zu Boden. Nach sofortigem Bekanntmachen bei der Verkäuferin, nahm diese aber nicht allzu viel Notiz von dem Vorfall. Meine Schwiegermutter fuhr wieder zu ihrer Tochter nachhause und hoffte dass nicht allzuviel passiert wäre. Im Verlauf des Tages wurden die Schmerzen aber immer stärker und am nächsten Tag fuhren sie gemeinsam ins Krankenhaus Grieskirchen, wo starke Prellungen an der Schulter und ein Längsbruch des rechten Daumens festgestellt wurde. Sie wurde dementsprechend versorgt und der Vorfall wurde auf Anraten des Krankenhauses bei der Gendarmerie Grieskirchen angezeigt.



Nach der Rückkehr meiner Schwiegermutter nach Waidhofen, suchte sie sofort ihren Versicherungsagenten auf. Der verwies sie zu einem hier ansässigen Anwalt, der darauf hin eine Schadensmeldung bei der Haftpflichtversicherung der Fa. Vögele machte. Da meine Schwiegermutter nur eine kleine Pension und keine Rechtsschutzversicherung hat, kann sie sich auf keinen unsicheren Rechtsstreit einlassen.



Nun bekam sie von diesem Anwalt ein Schreiben, dass er aufgrund der Kosten ihren Fall nicht weiter bearbeiten könnte und sie solle Verfahrenshilfe beantragen. Nach erfolgter Rücksprache beim hiesigen Bezirksgericht wurde ihr nur gesagt, falls sie verlieren würde, müsste sie alles zahlen.



Sie ist seit diesem Vorfall immer auf fremde Hilfe angewiesen. Sie kann sich den Haushalt nicht selber führen, da sie mit der rechten Hand stark eingeschränkt ist. Außerdem dürfte ihr in unserem Krankenhaus der Gips zu früh entfernt worden sein (statt empfohlenen 3 Wochen nur eine Woche), da sie bis heute unter starken Schmerzen leidet und noch immer in Behandlung ist.



Ich hätte dazu nun folgende Fragen:



- Braucht sie unbedingt einen Anwalt, um diese Forderung geltend zu machen oder ist die Haftplichtversicherung nicht automatisch dazu verplichtet, ihr den Schaden zu ersetzen?

- Der Fall dürfte doch relativ klar sein, kann ihr da niemand sagen, ob sie Chancen hat, den Fall zu gewinnen (dann könnte sie nämlich auch die Verfahrenshilfe beantragen)??

- Wäre es für sie sinnvoll jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

- Kann man selbst und kostengünstig in diesem Fall gar nichts bewirken, damit sie zu ihrem Recht kommt?

- Wäre auch eine strafrechtliche Verfolgung der Verkäuferin, die ja wohl fahrlässig das Plakat auf den hat Boden liegen lassen, in diesem Fall auch sinnvoll?




RE: Anspruch auf Schadenersatz (Schmerzensgeld)?

Verfasst: 22.09.2004, 12:55
von DorisMihokovic
Ein Rechtsanwalt ist in diesem Fall nicht Pflicht, aber ratsam. Die Haftpflichtversicherung ist nicht automatisch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.



Da kein Anwaltszwang besteht, wird wohl auch der Antrag auf Verfahrenshilfe abgelehnt werden, selbst wenn gute Chancen bestehen, das Verfahren zu gewinnen. Naehere Infos zum Thema Verfahrenshilfe finden Sie unter http://www.bmj.gv.at/buergerservice/verfahren.html



Eine Versicherung (welcher Art auch immer) kann NACH Eintritt des Schadensfalls nicht mehr abgeschlossen werden (zur Versicherung des bereits eingetretenen Schadens, nur fuer allfaellige spaetere Faelle).



Man kann selbst oder durch eine - moeglichst rechtskundige Person (Familienangehoeriger, Freund....) mit der Haftpflicht-Versicherung bzw. mit der Firma (Voegele) verhandeln und zunaechst einmal mit einer Klage drohen, und spaeter notfalls selbst - mit Hilfe eines Rechtspflegers des zustaendigen Bezirksgerichts - Klage einbringen.



Eventuell koennten Sie versuchen, mit der Konsumentenschutzabteilung der zustaendigen Arbeiterkammer (sofern die geschaedigte Person AK-Mitglied ist) Kontakt aufzunehmen.



Da das Krankenhaus bzw. der behandelnde Arzt Kenntnis von der Unfallursache hat, wird vermutlich der Akt automatisch ans Gericht weitergeleitet und dort geprueft, ob eine verfolgungswuerdige, strafbare Handlung vorliegt. Eine strafrechtliche Verurteilung alleine nuetzt jedoch nichts. Allerdings steigen dadurch die Chancen, auf dem Zivilrechtsweg recht zu bekommen bzw. wird die "Verhandlungsbereitschaft" der gegnerischen Partei geweckt.



Kommt es zu einem Strafverfahren, wird die geschaedigte Person als Zeuge geladen. Meist findet vorher noch eine Einvernahme durch die Polizei/Gendarmerie statt.