Anspruch auf Schadenersatz (Schmerzensgeld)?

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JUSLINE
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Anspruch auf Schadenersatz (Schmerzensgeld)?

Beitrag von JUSLINE » 22.09.2004, 08:43

Meine Schwiegermutter, Pensionistin, 70 J., wohnhaft in Waidhofen/Ybb, NÖ war vor ca. 4 Monaten für eine Woche zu Besuch bei ihrer Tochter in Waizenkirchen, OÖ. Sie fuhren nach Grieskirchen, um einen Einkaufsbummel zu machen. Unter anderem besuchten sie auch das Schuhgeschäft Vögele.

Beim Durchgehen durch das Geschäft bemerkte sie nicht, dass mitten auf dem Weg ein Plakat lag, rutschte darauf aus und stürzte zu Boden. Nach sofortigem Bekanntmachen bei der Verkäuferin, nahm diese aber nicht allzu viel Notiz von dem Vorfall. Meine Schwiegermutter fuhr wieder zu ihrer Tochter nachhause und hoffte dass nicht allzuviel passiert wäre. Im Verlauf des Tages wurden die Schmerzen aber immer stärker und am nächsten Tag fuhren sie gemeinsam ins Krankenhaus Grieskirchen, wo starke Prellungen an der Schulter und ein Längsbruch des rechten Daumens festgestellt wurde. Sie wurde dementsprechend versorgt und der Vorfall wurde auf Anraten des Krankenhauses bei der Gendarmerie Grieskirchen angezeigt.



Nach der Rückkehr meiner Schwiegermutter nach Waidhofen, suchte sie sofort ihren Versicherungsagenten auf. Der verwies sie zu einem hier ansässigen Anwalt, der darauf hin eine Schadensmeldung bei der Haftpflichtversicherung der Fa. Vögele machte. Da meine Schwiegermutter nur eine kleine Pension und keine Rechtsschutzversicherung hat, kann sie sich auf keinen unsicheren Rechtsstreit einlassen.



Nun bekam sie von diesem Anwalt ein Schreiben, dass er aufgrund der Kosten ihren Fall nicht weiter bearbeiten könnte und sie solle Verfahrenshilfe beantragen. Nach erfolgter Rücksprache beim hiesigen Bezirksgericht wurde ihr nur gesagt, falls sie verlieren würde, müsste sie alles zahlen.



Sie ist seit diesem Vorfall immer auf fremde Hilfe angewiesen. Sie kann sich den Haushalt nicht selber führen, da sie mit der rechten Hand stark eingeschränkt ist. Außerdem dürfte ihr in unserem Krankenhaus der Gips zu früh entfernt worden sein (statt empfohlenen 3 Wochen nur eine Woche), da sie bis heute unter starken Schmerzen leidet und noch immer in Behandlung ist.



Ich hätte dazu nun folgende Fragen:



- Braucht sie unbedingt einen Anwalt, um diese Forderung geltend zu machen oder ist die Haftplichtversicherung nicht automatisch dazu verplichtet, ihr den Schaden zu ersetzen?

- Der Fall dürfte doch relativ klar sein, kann ihr da niemand sagen, ob sie Chancen hat, den Fall zu gewinnen (dann könnte sie nämlich auch die Verfahrenshilfe beantragen)??

- Wäre es für sie sinnvoll jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

- Kann man selbst und kostengünstig in diesem Fall gar nichts bewirken, damit sie zu ihrem Recht kommt?

- Wäre auch eine strafrechtliche Verfolgung der Verkäuferin, die ja wohl fahrlässig das Plakat auf den hat Boden liegen lassen, in diesem Fall auch sinnvoll?






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