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Anzeige wegen Schweren Betrugs

Verfasst: 06.03.2011, 13:53
von Silvia Gartner
Guten Tag,
ich bin heute auf dieses Forum gestoßen, da ich juristischen Rat brauche, ich fange mal mit der Geschichte an und halte mich kurz und bündig.

Es geht darum das ich meinem Ex-Freund in der Beziehung um die 300 Euro geborgt habe, und es mündlich vereinbart war, dass ich das Geld von ihm wiederbekommen würde.
Die Beziehung war dann aus, und ich sah nichts von dem Geld, wenn ich ihn drauf ansprach reagiere er nicht.
So erkundigte ich mich bei der Polizei und die meinten ich sollte es am Gericht einklagen, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Da ich aber so eine Streiterei am Gericht vermeinden wollte, kam ich auf eine "Dumme" Idee und habe ein "Polizeiliches Dokument" eingescannt und verändert, eben das es aussieht als käme es von der Polizei und schickte es an meinen Ex-Freund per Post.

In dem Dokument stand eben drin das er mir die 300 Euro wiedergeben muss sonst kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung usw. (war alles selbst geschrieben, ich dachte dadurch wird er einsichtig)

Aber auch dieses Schreiben ignorierte er und schickte es an die Polizei zurück, und dadurch kam das alles ins rollen und jetzt lautet die Anklage gegen mich:

Schwerer bertug (versuch)
Urkundenfälschung
Amtsanmaßung


War auch schon bei der Einvernehmung auf der Polizei hab das alles zugegeben das ich es gemacht habe, und den Grund usw. erklärt, das ganze wird jetzt ans gericht geschickt und jetzt wollte ich von euch aus Erfahrung wissen, was ich da nun tun kann?
Kann man sich da irgendwie noch verteidigen oder etwas rückgängig machen, da das ganze ja kein Betrug sein sollte, sondern nur damit ich meine 300 Euro wiederbekomme.

Bzw. weiß jemand ob da was schlimmes bei rauskommt oder ob da gar nix bei rauskommt?

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!

Mit freundlichen Grüßen
Silvia

Verfasst: 07.03.2011, 01:05
von Hank
Die Idee war durchaus "kreativ", allerdings mit Amtsanmaßung und Urkundenfälschung/Dokumentenfälschung hat man den Boden der Rechtsstaatlichkeit eindeutig verlassen.

Solche Streitigkeiten wie mit Ihrem Freund wegen (lächerlicher) 300 Euro gehören - wenn überhaupt - vor ein Zivilgericht, wobei allein die Gerichtskosten für so ein Mahnverfahren bereits 55,-- Euro ausmachen, vom Rechtsanwalt gar zu nicht reden, den Sie, obwohl auf Bezirksgerichtsebene kein Anwaltszwang besteht, sicher brauchen würden, da Sie scheinbar überhaupt keine Ahnung von rechtlichen Angelegenheiten haben.

Wo der Vorwurf des Betrugs herkommen soll, wird aus Ihrem Schreiben nicht klar.

Würde sagen, da Sie wahrscheinlich aus Unbesonnenheit und emotionaler Erregung gehandelt haben und sonst nichts auf dem Kerbholz haben, wird die Anklage eventuell wegen mangelnder Strafwürdigkeit eingestellt werden.

Kann aber leicht sein, dass der Staatsanwalt zur allgemeinen Vorbeugung von Straftaten auf eine Verhandlung besteht und Ihnen nachdrücklich ins Gewissen reden wird, Sie aber letztlich von den Vorwürfen freisprechen wird.

So sehe ich die Sache jedenfalls.

LiGrü Hank 8) 8) 8)

Verfasst: 12.03.2011, 15:03
von Silvia Gartner
Danke erstmals für die Antwort.
Naja der Vorwurf des Betrugs soll darin bestehen, das ich meinen ex eben um diese 300 Euro "betrügen" hätte wollen. Weil er vor der Polizei meinte er schuldet mir nichts mehr ..

Und ist es sinnvoll jetzt einfach mal abzuwarten bis ich Post bekomme ..?

Mfg

Verfasst: 17.03.2011, 00:21
von Hank
Klar, was sonst - oder möchten Sie sich dieses Mal zu einer fingierten Ministerweisung an die Staatsanwaltschaft in puncto Einstellung des Verfahrens hinreißen lassen?

Hank 8) 8) 8)

Verfasst: 07.04.2011, 20:07
von Silvia Gartner
So nun wieda zurück... das warten hat nich lange gedauert...
Habe einen Brief bekommen vom Landesgericht und wie ich vermutet habe ist der Betreff "Ladung zur Hauptverhandlung" ..

.. und was nun tun? ..

Mfg

Verfasst: 07.04.2011, 23:30
von Hank
Bis zur Hauptverhandlung wird wohl noch eine gewisse Zeit vergehen, oder?

Entweder mit der Ladung beim wöchentlichen Amstag am Bezirksgericht kostenlos Orientierungshilfe einholen oder zu einem Rechtsanwalt gehen - Erstauskunft ist grundsätzlich kostenlos. Es gibt dann die Möglichkeit bei Gericht um Verfahrenshilfe bzw. um einen Pflichtverteidiger anzusuchen, falls Sie finanziell nicht die Mittel dazu haben.

Sie können aber auch unvertreten zur Verhandlung erscheinen und sich anhören was der Staatsanwalt Ihnen zu erzählen hat. Da Sie eh' alles bei der Polizei bereits gestanden haben, sonst nichts am Kerbholz haben und sich reumütig die Belehrungen und Warnungen des Staatsanwaltes zu Herzen nehmen werden, wird es höchstwahrscheinlich einen Freispruch geben.

Sie waren ja in einer emotionellen Ausnahmesituation wegen Ihres Exen, Sie weisen also darüberhinaus keine kriminelle Energie auf und auch sonst keine Wiederholungsgefahr, also eine positive Zukunftsprognose besteht.

Sie werden sozusagen dem Staatsanwalt vorgeführt, d.h. der insgesamte Eindruck spielt ein erhebliche Rolle, weil diese Leute am Gericht haben ein ziemliches Gespür und Menschenkenntnis.

Alles Gute, Hank 8) 8) 8) 8)