Ich habe von einem Fall erfahren, in dem eine Person einen irrtümlich "nicht passwortgestützten Router" verwendete. Eine oder mehrere unbekannte Personen haben dann dank der "offenen Tür"
über diesen Router im Internet gesurft. Das Problem ist jedoch, dass
eine datenvolumsbezogene Abrechnung stattfindet, dh. nach Downloadvolumen abgerechnet wird und so dadurch Mehrkosten für den eigentlichen, rechtmäßigen Zugangsbesitzer entstanden sind.
Ich hätte nun folgende Frage:
Ist dies eine strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder zivilrechtliche
Angelegenheit bzw. wenn zuordenbar, welches Delikt genau wurde
verwirklicht? (Strafrechtlich finde ich einfach nichts Passendes, da
die meisten Sachen von Cracking/Hacking ausgehen, die hier nicht
stattgefunden haben). Außerdem wurden auch keine
personsbezogenen Daten gestohlen und auch nicht die Funktions
fähigkeit eines Computersystems nicht herabgesetzt...
Wäre über Antworten dankbar!
MfG!
"Erschlichener Internetzugang"
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