Hilfe bzgl. Polizei-Aufnahme
Verfasst: 03.03.2011, 20:01
Schönen guten Abend,
nach meiner (hoffentlich) erfolgreichen Matura nächstes Jahr, und dem Grundwehrdienst, würde ich mich gerne bei der Polizei bewerben. Erfordernisse für die Aufnahme erfülle ich eigentlich alle, habe aber doch leider ein kleines Problem.
Gefordert wird :
° ein im Hinblick auf die angestrebte Verwendung unbeanstandetes Vorleben ,einwandfreier Leumund
Ich hatte im September 2008 ein Verfahren wegen § 127 (15) am Hals, das Verfahren wurde jedoch gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 JGG wieder eingestellt.
Meine Frage ist nun, hatt dies irgenwelche Auswirkungen auf meine Bewerbunge? Kann ich die Ausbildung zum Polizisten überhaupt beginnen?
Danke
lg toni
nach meiner (hoffentlich) erfolgreichen Matura nächstes Jahr, und dem Grundwehrdienst, würde ich mich gerne bei der Polizei bewerben. Erfordernisse für die Aufnahme erfülle ich eigentlich alle, habe aber doch leider ein kleines Problem.
Gefordert wird :
° ein im Hinblick auf die angestrebte Verwendung unbeanstandetes Vorleben ,einwandfreier Leumund
Ich hatte im September 2008 ein Verfahren wegen § 127 (15) am Hals, das Verfahren wurde jedoch gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 JGG wieder eingestellt.
Meine Frage ist nun, hatt dies irgenwelche Auswirkungen auf meine Bewerbunge? Kann ich die Ausbildung zum Polizisten überhaupt beginnen?
Danke
lg toni