Firmenauflösung (Leitfaden)

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Firmenauflösung (Leitfaden)

Beitrag von JUSLINE » 04.01.2002, 18:04

Hallo!



An unserer Schule (HTBLA Kaindorf) sollen wir ein Projekt über eine Firmenauflösung machen.

Wir habe auch schon sehr viel, es fehlt uns nur ein Beispiel.<br>

In unserem Beispiel möchten wir gerne eine Ges.m.bH auflösen.<br><br>



In dem Beispiel soll diese Ges.m.b.H durch einen Grund (Tod eines Gesellschafters) aufgelöst werden. Unser Problem besteht darin, dass wir die weiteren rechtlichenschritte nicht wissen. Zum Beispiel: Der Gesellschafter stirbt.

Was ist nun weiters zu machen? Konkurs, Ausgleich, Insolvenz anmelden? Gang zum Gericht? Masseverwalter? Gläubiger? Ist auch eine Gesellschafterversammlung notwendig? Wie wird das Kapital verteilt? usw.<br><br>

Uns wäre es sehr hilfreich wenn uns jemand dabei helfen könnte!<br><br><br>

Wie ihr seht wissen wir nicht weiter!<br><br>



Mit bestem Dank im Voraus!!<br>mfg bela






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RE: Firmenauflösung (Leitfaden)

Beitrag von JUSLINE » 05.01.2002, 10:48

> In dem Beispiel soll diese Ges.m.b.H durch einen Grund (Tod eines Gesellschafters) aufgelöst werden.



Ihr solltet Euch das GmbH-Gesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes raussuchen (http://www.ris.bka.gv.at/), einen § anklicken u. dann auf "geltende Fassung" gehen. Interessant wird es ab § 84 (Auflösungsgründe). Der Tod eines Gesellschafters ist übrigens nur dann ein Auflösungsgrund, wenn das im Gesellschaftsvertrag so vorgesehen ist.



Unser Problem besteht darin, dass wir die weiteren rechtlichenschritte nicht wissen. Zum Beispiel: Der Gesellschafter stirbt.> Was ist nun weiters zu machen? Konkurs, Ausgleich, Insolvenz anmelden? Gang zum Gericht? Masseverwalter? Gläubiger? Ist auch eine Gesellschafterversammlung notwendig? Wie wird das Kapital verteilt? usw.<br><br>



Diese Dinge haben nur mit der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu tun, aber nichts mit dem Ausscheiden v. Gesellschaftern.



> Uns wäre es sehr hilfreich wenn uns jemand dabei helfen könnte!<br><br><br>



Am Besten nachlesen bei den §§ 84 folgende GmbH-Gesetz.




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