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Gesetzliche Pflicht zur Ladung von Privatbeteiligten ?

Verfasst: 24.02.2011, 12:00
von rechtmussrechtbleiben
In einem von mir initierten Strafverfahren bin ich Privatbeteiligter und Opfer.
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung mich zur Verhandlung zu laden?

Der Hintergrund ist, dass die ganzen Verfahren ohne meine Anwesenheit abgehalten wurden und ich damit aller meiner Rechte beraubt wurde.

Verfasst: 24.02.2011, 23:58
von Hank
Sie werden scheinbar für die objektive Wahrheitsfindung nicht von Bedeutung gewesen sein, d.h. der Staatsanwaltschaft werden bereits genug Beweise vorgelegen sein. Sie haben als Opfer bei einem Strafprozess kein Recht auf Gehör, dafür gibt es ja die Anzeige.

Erst im Zivilprozess im Rahmen z.B. eines Schadenersatzprozesses haben Sie alle Möglichkeiten auf rechtliches Gehör und auf volle Genugtuung für erlittenes Unrecht.

Meine Meinung - Hank 8) 8) 8)

Geheimprozesse in Österreich?

Verfasst: 25.02.2011, 10:26
von rechtmussrechtbleiben
Hallo Hank

Es geht nicht nur um die Rechte des Opfers. Es geht darum, dass eine Partei einfach nicht geladen wird - mit dem offensichtlichen Ziel die Rechte der Partei (zB Befragung der Untersuchungsbehörden, Einsicht in Vernehmungsprotokolle) zu beschneiden und so unkontrolliert einen Geheimprozess führen zu können, da bei Kontrolle und Transparenz strafbares Verhalten entdeckt werden könnte!
Es gilt die Unschuldsvermutung!