Der Befangenheits § gilt nicht für Gerichtsgutachter?
Verfasst: 24.02.2011, 11:32
Nun, nehmen wir an Sie haben einen Rechtsstreit betreffend einer Gewährleistungssache mit ihrem Autohändler.
Ihr Richter bestellt einen Sachverständigen, welcher schon jahrelang, oftmals von diesem Händler für Gutachtenerstellungen bezahlt wird und daher einen beträchtlichen Teil seines Einkommens von dieser Firma bezieht. Noch dazuvon gibt es immer wieder Beschwerden gegen diesen Gutachter wegen "Autohändlerfreundlichkeit".
Sie werden also diesen Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnen.
Es kann davon ausgegangen werden dass ihr Richter diese Ablehnung anerkennt, er will sich ja nicht selbst als befangen darstellen.
Aber nicht so in einem Sozialgerichtsverfahren! Da werden Sachverständige von der PVA jahrelang immer wieder weit über die im GebAG festgelegten Sätze bezahlt (wenn das Gutachten fertig ist!) und beziehen daher jahrelang beträchtliche Einkommen aus dieser Tätigkeit von der PVA! Aber befangen sind sie nicht erfährt man auf Beschwerden.
Das geht nicht zusammen. Schon der normale Hausverstand sagt, dass hier etwas sehr bedenklich ist.
Wie sehen Sie das dass hier ein § für eine bestimmte Berufsgruppe außer Kraft gesetzt wird?
Ich bitte um Antworten.
Ihr Richter bestellt einen Sachverständigen, welcher schon jahrelang, oftmals von diesem Händler für Gutachtenerstellungen bezahlt wird und daher einen beträchtlichen Teil seines Einkommens von dieser Firma bezieht. Noch dazuvon gibt es immer wieder Beschwerden gegen diesen Gutachter wegen "Autohändlerfreundlichkeit".
Sie werden also diesen Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnen.
Es kann davon ausgegangen werden dass ihr Richter diese Ablehnung anerkennt, er will sich ja nicht selbst als befangen darstellen.
Aber nicht so in einem Sozialgerichtsverfahren! Da werden Sachverständige von der PVA jahrelang immer wieder weit über die im GebAG festgelegten Sätze bezahlt (wenn das Gutachten fertig ist!) und beziehen daher jahrelang beträchtliche Einkommen aus dieser Tätigkeit von der PVA! Aber befangen sind sie nicht erfährt man auf Beschwerden.
Das geht nicht zusammen. Schon der normale Hausverstand sagt, dass hier etwas sehr bedenklich ist.
Wie sehen Sie das dass hier ein § für eine bestimmte Berufsgruppe außer Kraft gesetzt wird?
Ich bitte um Antworten.