zwei Fragen zu U- Haft und Polizeirecht
Verfasst: 23.02.2011, 15:00
Hallo,
ich hab mal zwei ziemlich genrelle Fragen zu österreichischem Recht:
1. Wenn jemand in U-Haft sitzt, darf er dann Besuch empfangen? Darf er bestimmte Personen nicht empfangen? Wie läuft so ein Besuchsantrag ab und wie lange dauert es normalerweise vom Antrag bis zum Besuch? Wird das Gespräch, was man mit demjenigen führt, abgehört?
2. Wenn ein Polizist jemanden bei einer Straftat ertappt, dann vom Täter angegriffen wird und ihn daraufhin im Kampf, also in Notwehr, erschlägt, was hat er dann zu befürchten?
Ich hoffe, jemand kann mir helfen. Kenne mich leider nicht besonders gut aus
Alles Liebe,
Nicole
ich hab mal zwei ziemlich genrelle Fragen zu österreichischem Recht:
1. Wenn jemand in U-Haft sitzt, darf er dann Besuch empfangen? Darf er bestimmte Personen nicht empfangen? Wie läuft so ein Besuchsantrag ab und wie lange dauert es normalerweise vom Antrag bis zum Besuch? Wird das Gespräch, was man mit demjenigen führt, abgehört?
2. Wenn ein Polizist jemanden bei einer Straftat ertappt, dann vom Täter angegriffen wird und ihn daraufhin im Kampf, also in Notwehr, erschlägt, was hat er dann zu befürchten?
Ich hoffe, jemand kann mir helfen. Kenne mich leider nicht besonders gut aus

Alles Liebe,
Nicole