Justiz schützt straffälligen Gutachter

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rechtmussrechtbleiben
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Registriert: 23.02.2011, 12:54

Justiz schützt straffälligen Gutachter

Beitrag von rechtmussrechtbleiben » 23.02.2011, 13:34

Seit etwa 2 1/2 Jahren stehe ich in einen Prozess um Zuerkennung einer BU-Pension.
In diesem Verfahren bin ich mit dem Gutachter Prof. Dr. M. geschlagen. Dieser Psychologe hat einen Test nicht lege artis durchgeführt - zu meinem Schaden. Eine Anzeige bei der StA Wr. Neustadt wurde von dieser niedergeschlagen. Mein Hinweis wo die raschest zu sichernden Beweismittel sicherzustellen sind wurde negiert, mir wurde dazu vom bearbeitenden Staatsanwalt gesagt " die Richterin (oder der Richter) hat das nicht erlaubt" - was er jetzt bestreitet (Samsung PN...!).
Im Zuge dieser Diskussionen kamen noch andere Verfehlungen zutage:
laut Polizeieinvernahmeprotokoll gibt er an die Testunterlagen vernichtet zu haben - was strafrechtlich relevant ist, da er nicht alleine über solche Dokumente verfügungsberechtigt ist. Weiters wurde bei der StaA Wr. Neustadt ein Ausdruck eines Tests gefunden, welcher eindeutig die Verdachtsdiagnose einer schweren Ekrankung zeigt welche eine Zuerkennung einer BU-Pension begründen kann. Diesen Ausdruck hat er dem Sozialgericht vorenthalten - unterschlagen! Er gibt zwar in seinem Gutachten Werte daraus an - aber ohne Begründung - und kann sich damit immer auf einen Schreibfehler berufen. Er behauptet die durch diese Testergebnisse belegte schwere Erkrankung gebe es nicht - was wissentlich und willentlich falsch ist! Und das vor Gericht.
Da die StaA Wr. Neustadt diese Sachverhaltsdarstellung abgewürgt hat, habe ich die StaA Wr.N. bei der OStaA Wien angezeigt.
Was dann folgte glaubt niemand, der nicht die Akten gelesen hat! Da wurde in einem Verfahren eine, nicht einmal namentlich genannte unschuldige Person als Beschuldigte eingesetzt - und da diese Richterin natürlich unschuldig ist - das Verfahren gegen den Beschuldigten - dessen Name nicht von den Untersuchern erwähnt wird! der bearbeitende StaA in Wr. N. eingestellt. Die Begründung dass meine Anzeige unberechtigt sei da keine Beweise gefunden werden konnten ist eine zynische Frechheit!
Und so geht das weiter! Meine Sachverhaltsdarstellungen werden von der OStaA Wien an die beschuldigte StaA geschickt (aber genau ist das nicht festzustellen) und dann hört man nichts mehr davon. Alle Einsprüche werden negiert. Man lädt mich als deklarierten Privatbeteiligten nicht zu den Verhandlungen und beraubt mich damit aller meiner Rechte!
Die Generalprokuratur schicht meine Beschwerden an die OStaA Wien zurück - da nicht zuständig!

Meine Frage an die Rechtskundigen: Was muss ich tun, wen muss ich ansprechen um diesen Skandal aufzuarbeiten und diesen Straftäter samt den Leuten welche ihn decken vor Gericht zu stellen?

Ich danke für jeden Rat.



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 25.02.2011, 00:35

Das ist in erster Linie eine Verwaltungsangelegenheit, die Staatsanwaltschaft hat da vorerst nicht damit zu tun. Wenn sich der Gutachter etwas dienstliches zu Schulden kommen hat lassen, wird das Sache eines Verwaltungsverfahrens sein und wenn der Gutachter kriminell gehandelt haben sollte, wird diesen sein Vorgesetzter zur Rechenschaft ziehen und ev. bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.

Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass Sie gerne in Pension gehen würden und alles versuchen das durchzusetzen - der Gutachter hat entsprechend der Lage der heutigen Pensionskassen darauf zu schauen, dass möglichst viele nicht so schnell vorzeitig in Pension gehen. Das ist ein ganz normaler Interessenskonflikt, würde ich sagen.

Hank 8) 8) 8)

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