Eintrittsspende

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Roman Zechmeister
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Eintrittsspende

Beitrag von Roman Zechmeister » 19.02.2011, 15:10

Hallo zusammen,

ist es erlaubt zu einer Veranstaltung eine Eintrittsspende zu verlangen – also den Eintritt zu verwehren, wenn diese nicht bezahlt wird? Um damit zum Beispiel die Steuerpflicht, welche man bei normalen Eintrittskosten hätte, zu umgehen.
Wie sieht es aus, wenn man einen geringeren Betrag zahlt, als der welcher als Spende verlangt wird? Darf einem dann der Eintritt verwehrt werden?


Viele Grüsse



Hank
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Beitrag von Hank » 19.02.2011, 17:13

Grundsätzlich kann einem der Eintritt auch bei Zahlungswilligkeit verwehrt werden, es besteht kein Kontrahierungszwang, den haben nur Bahn und Post u.ä..

Ob der Lokalbesitzer ein korrektes Finanzgebaren an den Tag legt ist zunächst nicht die Sache des Kunden, sondern der Gewerbe- und Finanzbehörden. Die Frage ist was ist das für ein Lokal? Will man da überhaupt rein oder nicht?

Wird der Lokalbesitzer dann schon sehen wie weit er mit seinen Geschäftspraktiken kommt...

lg Hank 8) 8) 8)

Roman Zechmeister
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Beitrag von Roman Zechmeister » 19.02.2011, 18:02

Danke für deine Antwort, meine Fragen sind aber noch nicht ganz beantwortet.

Die Frage bezieht sich auf eine einmalige Veranstaltung. Und ja, man will rein, sonst würde ich nicht fragen. :)
Auch wenn es den Kunden nicht unbedingt zu interessieren hat, so würde ich es doch gerne etwas genauer wissen.
Wie sieht es mit einer Rechnung aus? Bei normalen Eintrittskosten hat man eine, aber wie ist es bei einer Eintrittsspende?
Darf das verwehren des Eintritts abhängig von der Zahlungsbereitschaft sein?

Hank
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Beitrag von Hank » 19.02.2011, 18:29

Das wesentliche Element auch der österreichischen Rechtsordnung ist der Vertrag, auch im Sinne von dass sich die Leute vertragen.

Wenn man also z.B. in eine Veranstaltung will, die ein anderer macht, dann muss man auf dessen Bedingungen eben eingehen und sich über den Preis einig werden, sonst kommt kein Vertrag zustande und der Veranstalter kann dir den Eintritt verwehren.

Wenn der Kunde begründeten Verdacht hat, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht bei diesem oder jenen Veranstalter, dann kann er das dem Gewerbe- oder Veranstaltungsamt melden.

Welchen Grund sollte es Geben, dass der Veranstalter dir keine Bestätigung über die Eintrittsspende ausstellt?

Hank 8) 8) 8)

Roman Zechmeister
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Beitrag von Roman Zechmeister » 19.02.2011, 18:39

Ich wüsste keinen Grund wieso er mir Bestätigung ausstellen sollte.

Meine Kernfrage ist leider noch immer unbeantwortet: Darf für eine Veranstaltung eine Eintrittsspende verlangt werden? Also ein Betrag - sagen wir mal 5 € - welcher bezahlt werden muss um eingelassen zu werden, wobei dieser Betrag dann als Spende deklariert wird, damit keine Steuer gezahlt werden muss.


Grüsse, Roman

Hank
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Beitrag von Hank » 19.02.2011, 19:42

Ja, es darf eine Eintrittsspende verlangt werden. Freiw. Spenden € 5,- sind eine legale Form auch am Eintritt. Wie das steuerlich aussieht ist eine ganz andere Frage, das Finanzgebaren ist Sache des Veranstalters. Der Kunde ist zwar König, aber eben nicht Chef.

Du willst die Spende nicht freiwillig zahlen, weil der Veranstalter nur aus Steuergründen und Geldgier den Eintritt als Spende deklariert und es sich aufs Gleiche hinausläuft. Richtig?

Wenn er jetzt die Veranstaltung aber normal anmeldet, kostet der Eintritt allerdings ziemlich sicher noch mehr wegen der Steuer und das würdest du und die anderen Besucher wahrscheinlich erst recht nicht bezahlen wollen mit Begründung "zu teuer".

Veranstaltungen kosten eben was und wenn der Veranstalter nur ein geldgieriger Mensch ist, dann boykottiere ihn, wenn aber die Veranstaltung gut ist, dann zahlt man gerne, außer man ist selber ein geldgieriger Pfennigfuchser.

Hank 8) 8) 8) 8)

Roman Zechmeister
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Beitrag von Roman Zechmeister » 19.02.2011, 23:12

Ich sollte wohl klar stellen, dass es mir hier um die Antwort auf meine Frage geht und nicht wie du zu glauben scheinst um eine reale Situation.
Du scheinst leider zu glauben, dass es mir nur um die Antwort geht, wie es aussieht falls ich Kunde bin, aber es interessiert mich genauso wie der Sachverhalt aussieht falls ich Veranstalter währe.

Hank hat geschrieben:Wie das steuerlich aussieht ist eine ganz andere Frage, das Finanzgebaren ist Sache des Veranstalters.
Nun wenn dies eine andere Frage ist, stelle ich sie hiermit. Wie sieht es finanzrechtlich aus?

Hank
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Beitrag von Hank » 20.02.2011, 02:22

Als Veranstalter ist das je nach Bundesland und nach Gemeinde so:

Du musst die Veranstaltung bei der Polizei anmelden und Stempelmarken zahlen. Bei der Gemeinde muss man die Veranstaltung melden. Die wollen wissen um welche Art von Veranstaltung es sich handelt - Tanzveranstaltung, Vortrag, Theater...

Dann wollen die wissen ob Ausschank stattfindet, ob und wie viel Eintritt verlangt wird, oft muss man für die geklebten Plakate und Flugzettel extra Genehmigung und ev. Gebühr zahlen.

Dann muss man eine Musikveranstaltung bei der AKM melden und vom Eintrittspreis rechnet sich die Gebühr , 10 % egal ob als "freiwillige Spende" oder als "Abendkassa" deklariert, keine AKM-Gebühr ist nur bei "Eintritt frei"

Der Veranstalter kann dann je nach Veranstaltung eben freiwillige Spenden angeben, aber nur verhältnismäßig. Er kann nicht für eine normale Disco z.B. € 50,-- freiwillige Spende verlangen. Er könnte auch "Unkostenbeitrag" dazu sagen.

Die Gemeinde schickt einen Kontrollor, der schaut wie viele Leute da sind, was die Preise an der Bar sind und wie viel an der Kassa verlangt wird. Die Gemeinde will ja meistens, dass was los ist in der Stadt, also kommt sie den Veranstaltern entgegen, andererseits braucht die Gemeinde immer Geld, viele sind verschuldet und nehmen was sie kriegen können:

Vergnügungssteuer vor allem, das kann je nach Veranstaltung bis zu 25 % und mehr für rein kommerzielle Veranstaltungen sein. Bildungs- und Hochkulturveranstaltungen können von der Vergnügungssteuer befreit werden. Das hängt von der Gemeinde ab.

Hank 8) 8) 8)

Roman Zechmeister
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Danke

Beitrag von Roman Zechmeister » 20.02.2011, 10:48

Danke Hank, du hast meine Fragen super beantwortet.

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