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HILFE! Autoverkauf privat an privat :(

Verfasst: 10.02.2011, 11:15
von Maedl123
hallo Leute!

Habe vor zirka 2 Wochen mein Auto (bj 1993) an einen bekannten verkauft, zwei tage zuvor wurde das Auto in der Werkstatt für das "Pickerl" überprüft und alles war laut Werkstatt in Ordnung.

Der Käufer hatte es ziemlich eilig u wir sind zusammen zur Versicherung gefahren um das Auto ab- und er wieder anzumelden.

Das Auto war in meinem Besitz (dh. ich habe es bezahlt), wurde aber auf die mutter meines Freundes angemeldet, da wir es mit unserem Auto auf Wechsel-Kennzeichen angemeldet hatten.

Somit läuft der Kaufvertrag auf die Mutter meines Freundes, als wir den Kaufvertrag machten, war meine Schwiegermutter aber nicht dabei um den neuen Vertrag (diesmal wir die Verkäufer) zu unterschreiben, ich habe sie also angerufen und sie hat mir mündlich per Telefon die Vollmacht erteilt, in ihrem Namen den Kaufvertrag zu unterschreiben.

Ich habe dann nicht mit "in Vertretung" unterschrieben, sondern nur mit ihrem Vornamen u Nachnamen.

3 Tage nach dem Verkauf sind plötzlich beim Auto schäden aufgetreten (muss leider dazusagen das der Käufer nie eine Fahrschule besucht hat u somit nicht autofahren kann) - die Schäden sind höchstwarscheinlich die Kupplung oder Getriebe (Fahrzeug fährt mittlerweile garnicht mehr)

Das Auto ist ja noch gut gelaufen als ich es verkauft habe u ich habe auch genügen zeugen dafür (unter anderem die Werkstatt die das pickerl gemacht hat- sonst hätten diese ja das pickerl garnicht ausstellen dürfen, oda? geschweige den sie hätten ja nichtmal in die Werkstatt fahren können oder hätten zumindest gemerkt das etwas am Fahrzeug nicht stimme).

Sind ja dann auch Verschleissteile, oder?

Er meint, ich hätte ihn mit dem Auto "betrogen" und ich wusste von diesen "Mängeln", was ja nicht der fall ist.

Jetzt möchte er sein Geld zurück...habe am Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen, jedoch beruft er sich darauf vom Kaufvertrag zurückzutreten, da ich nicht "in Vertretung" mit der Unterschrift meiner Schwiegermutter unterschrieben habe.

Meine Frage, da sie mir ja die Vollmacht erteilt hat (wenn auch nur mündlich), besteht dann trotzdem für ihn die chance auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag? Wenn ja, er war ja die letzten 2 Wochen im Besitz des Fahrzeuges, und seitdem ist das Auto kaputt, muss er jethzt für den entstandenen Schaden aufkommen, oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

Danke im voraus für eure hoffentlich schnellstmöglichen Antworten, bin nervlich schon am Ende u total verzweifelt

Verfasst: 10.02.2011, 19:30
von MG
Weder der Kaufvertrag noch die Vollmacht muessen in diesem Fall schriftlich sein.Wenn Sie die Eigentuemerin tats. bevollm. hatte, dann liegt ein gueltiger KV vor.

Verfasst: 11.02.2011, 21:31
von Maedl123
danke für Ihre Antwort! Das heisst also, auch wenn ich in ihrem namen unterschrieben habe, ist der Vertrag gültig, da sie ja davon wusste u mir die vollmacht erteilte?

der Käufer des Fahrzeuges sagt jetzt das er seinen Anwalt gefragt hat und dieser meint das das nicht zulässig ist?