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Grundkauf - Notar

Verfasst: 16.09.2004, 10:54
von JUSLINE
Es geht um ein Baugrundstück zu einem Preis von ca. 59.000,-

Der Makler nannte mir reine Notariatskosten von 2.000,-

Mir erscheinen diese Kosten jedoch sehr hoch!

Frage: A) Gibt es Richwerte für die Kosten des Notars (Kaufvertrag,...) bei Erwerb eines Grundstückes ?

B) Ist es Usus dass der Makler den Notar bestimmt ?

Besten Dank für Infos von Experten.



mfg


RE: Grundkauf - Notar

Verfasst: 20.09.2004, 16:51
von DorisMihokovic
Kaufvertragserrichtung (Rechtsanwalt, Notar) -> 2 - 7 % vom Kaufpreis

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Vertrages und des Kaufgeschaeftes und koennen nur vom Vertragsverfasser genau angegeben werden.



Grunderwerbssteuer (Finanzamt)-> 3,5 %



fuer den Erwerb der gesamten Liegenschaft (ohne Mobilien)

Gerichtsgebuehr (Bezirksgericht) -> 1 %

fuer die Eintragung des Eigentumsrechtes



Weitere Kosten -> ca. 30,-- bis 350,--

fuer die Beglaubigung der Unterschriften (Kaeufer, Verkaeufer, Darlehensgeber) und die bei den Grundbuchseingaben anfallenden Stempelmarken, Eingabegebuehren und Ausfertigungskosten.



bei Finanzierung der Immobilie zusaetzlich:

Gerichtsgebuehr für die Eintragung des Pfandrechts (Bezirksgericht).................................. 1,2 %




RE: Grundkauf - Notar

Verfasst: 21.09.2004, 09:26
von JUSLINE
Danke für die ausführliche Information. Zu Punkt1: Bei jedem Geschäft gibt es 2 Parteien - Käufer und Verkäufer. Werden die Notar- bzw. Vertragserrichtungskosten im Normalfall geteilt oder gehen Sie zu lasten einer der beiden Parteien. Was ist Usus ?



Danke im Voraus



mfg

AS


RE: Grundkauf - Notar

Verfasst: 21.09.2004, 16:27
von DorisMihokovic
Die Kaufnebenkosten (zu diesen gehoeren auch die Vertragserrichtungskosten) gehen ueblicherweise zu Lasten des Kaeufers. Sie koennen jedoch versuchen, mit dem Verkaeufer zu vereinbaren, dass dieser die Notariatskosten zur Gaenze/teilweise uebernimmt. Fraglich nur, ob er darauf eingeht. Einen Versuch ist es jedoch wert.